Bestellerprinzip:Makler drohen mit Streik - und ernten Spott

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Dieses Bestellerprinzip gilt von 2015 an. Die Makler fürchten um ihre Existenz. Ein Verband droht nun mit Streik - und erntet Spott. Auch von Maklern.

Von Nakissa Salavati

Na, da haben Wohnungssuchende ja Glück gehabt. Mit einem Streik der Immobilienmakler am 7. November wolle man nicht die ganze Bundesrepublik lahmlegen, sagt Helge Norbert Ziegler, Vorstand des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft (BVFI). Das könne man auch gar nicht. Trotzdem hat der Verband 11.000 Mitglieder dazu aufgerufen, sich bis Freitag an einer Urabstimmung über Streik zu beteiligen. Etwa 20 Prozent haben bereits votiert. "Die Tendenz zeigt Richtung Streik", sagt Ziegler.

Was ihn und seinen Verband aufregt, ist das Bestellerprinzip, das in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten soll. Es bedeutet, dass künftig derjenige die Courtage oder Provision für den Makler bezahlen muss, der den Makler beauftragt hat. Das ist meist der Vermieter. Bislang muss zumindest in Gegenden mit Mangel an Wohnraum oft der Mieter zahlen - und zwar bis zu zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Der BFVI hält davon gar nichts - und will das mit dem Streik im November zum Ausdruck bringen. Die Makler befürchten, dass ihnen die Aufträge wegbrechen. Sie sehen Unternehmen und Arbeitsplätze in Gefahr. "Wir wollen nicht länger die Deppen der Nation sein und für Missstände wie Mietsteigerungen verantwortlich gemacht werden", sagt Verbandschef Ziegler. "Dabei sind das die Verfehlungen der Politik."

Als Deppen allerdings nehmen ihn nun auch Makler-Kollegen wahr: "Saublöd" findet Markus Gruhn, Vorsitzender des Rings deutscher Makler, die Aktion. "Das ist Schwachsinn. Die Politik zittert schon, dass die Wirtschaft wegen des Maklerstreiks zusammenbricht", zitiert ihn die Immobilien-Zeitung. Ziegler wiederum tut diese Ironie als reines Machtgehabe des etablierten Verbands gegen den vergleichsweise jungen BVFI ab.

Ein paar Argumente haben die Makler auch, um ihren Widerstand gegen das Bestellerprinzip zu rechtfertigen: Es sei sehr wohl nötig, Makler einzuschalten, um Mieter vor überzogenen Forderungen der Vermieter zu schützen und gültige Verträge und Übernahmeprotokolle anzufertigen. Ohne einen Makler komme es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Der Mieter habe also immer auch Vorteile, lautet die Argumentation - für die er zahlen solle.

Ziegler selbst ist übrigens auch kein Fan der bisherigen Lösung: "Ich schlage vor, dass der Mieter genauso viel Provision zahlt wie der Vermieter - aber maximal eine Monatsmiete pro Partei. Das wäre gerecht". Oder täte zumindest nicht so weh.

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