Prozess in Hamburg:Luftgewehr-Schütze entkommt Gefängnis-Strafe

  • Ein 58-Jähriger hat in Hamburg aus seinem Fenster auf zwei Passanten geschossen - aus Wut, weil die beiden betrunkenen Männer seinen Schlaf störten. Dabei verletzt er einen Mann lebensgefährlich. In seiner Wohnung hortete er illegal mehrere Waffen.
  • Nun wurde der Angeklagte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wegen eines Geständnisses entkommt er knapp dem Gefängnis.

Bewährungsstrafe von zwei Jahren

Das Amtsgericht Hamburg hat einen Luftgewehr-Schützen, der einen 19 Jahre alten Mann vor seiner Wohnung lebensgefährlich verletzt hatte, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er 2000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 58-Jährige aus Ärger über Lärm auf der Straße in Hamburg-Eimsbüttel im April vergangenen Jahres auf zwei betrunkene Randalierer geschossen hatte. Einen von ihnen traf er am Hals.

Das Geständnis des Angeklagten

Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt und sich vor Gericht bei dem Opfer entschuldigt. "Für ihn sprach, dass er seine Schuld wiedergutmachen möchte, keine Vorstrafen hatte und geständig war", sagte die Gerichtssprecherin zur Begründung des Urteils.

Zum Prozessauftakt hatte der hagere Angeklagte zugegeben, im Drogenrausch aus Wut und in Aufregung gehandelt zu haben. Die Männer habe er nicht verletzten, sondern nur vertreiben wollen, sagte er damals. Er habe nicht gewusst, "dass man mit einem Luftgewehr so viel Schaden anrichten kann".

Das Geschoss aus dem Luftgewehr drang vier Zentimeter in den Hals des 19-Jährigen ein und verfehlte knapp die Halsschlagader. Nur durch eine Notoperation konnten Ärzte ihn retten.

Illegaler Waffenbesitz

Als die Polizei später die Wohnung des Angeklagten durchsuchte, stieß sie auf mehrere Waffen, die der 58-Jährige trotz Verbots gehortet hatte - darunter mehrere Luftgewehre, Schreckschusspistolen und ein Butterfly-Messer.

Widersprüchliche Aussagen des Opfers

Die Aussagen des Opfers zu den Vorwürfen, zuerst in der Nähe der Wohnung des Angeklagten Krawall geschlagen und so die Aufmerksamkeit des späteren Schützen auf sich gezogen zu haben, waren am ersten Verhandlungstag widersprüchlich gewesen.

Der junge Mann erinnerte sich angeblich kaum mehr an Details der Nacht und beharrte zeitweise darauf, erst nach dem Schuss wütend gegen einen Mülleimer getreten zu haben. Vom Angeklagten hatte er in einer Nebenklage ein Schmerzensgeld von 3000 Euro gefordert.

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