Nach Raubmord im Gärtnerplatzviertel:Fingerabdrücke verraten den Angeklagten

  • In München hat der Prozess gegen einen 37 Jahre alte Schweißer begonnen. Der Mann soll vor einem Jahr eine Rentnerin im Gärtnerplatzviertel umgebracht haben.
  • Dem Mann steht ein Indizienprozess bevor, am ersten Verhandlungstag verweigert er die Aussage.

Von Andreas Salch

Tatverdächtiger schweigt vor Gericht

Ein Jahr nach dem Mord an einer 69-jährigen Witwe im Gärtnerplatzviertel hat vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München I der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Es handelt es sich um den 37 Jahre alten Roman H. Der gelernte Schweißer bestreit die Tat. Zum Auftakt der Verhandlung vor der 2. Strafkammer machte H. lediglich Angaben zu seiner Person. Zu den Vorwürfen der Anklage schweigt er.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vater einer fünfjährigen Tochter vor, er habe vermutlich in der Zeit zwischen dem 4. und 5. Oktober vergangenen Jahres die 69-jährige Witwe Ingrid W. in deren Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in der Corneliusstraße/ Ecke Müllerstraße aus Habgier heimtückisch ermordet. An der Leiche von Ingrid W. stellten die Ermittler "tatrelevante" DNS-Spuren von Roman H. sicher. Ebenso an der Kleidung der Toten und in deren gesamten Wohnung. Das DNS-Material stimmt mit dem überein, dass Fahnder in einer Datenbank in Roman H.s Heimat Tschechien entdeckten. Dort wurde gegen den 37-Jährigen vor mehreren Jahren wegen Diebstahls ermittelt.

Die Verbindung zwischen Opfer und Tatverdächtigen

Roman H. und sein mutmaßliches Opfer kannten sich. Seine Mutter und seine Verwandten bewohnen zwei Wohnungen auf der Etage, auf der auch Ingrid W. ihr Apartment hatte. Roman H. lebte bis 2013 in dem Haus in der Corneliusstraße. Anschließend zog er in die Nähe von Regensburg. Dennoch war er mehrmals pro Woche bei seiner Mutter, da er in München als sogenannter "Roomboy" in Hotels arbeitete. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll er zwei Diebstähle begangen haben.

Ingrid W. hatte Roman H. über seine Mutter kennengelernt. Laut Anklage habe er rasch erkannt, dass die Witwe Wertgegenstände besaß, die er stehlen könne. Um das Vertrauen der 69-Jährigen zu gewinnen, habe ihr der Angeklagte seine Hilfe insbesondere bei handwerklichen Tätigkeiten angeboten. Bei diesen Gelegenheiten soll H. Ingrid W. mehrmals bestohlen haben. So auch in der Zeit zwischen dem 4. und 5. Oktober 2013.

Wie sich die Tat abgespielt haben soll

Diesmal soll es Roman H. auf Schmuck im Wert von einigen hundert Euro im Schlafzimmer von Ingrid W. abgesehen haben. Doch die Witwe folgte ihm ins Schlafzimmer. Dort habe sie beobachtet, wie H. ihren Kleiderschrank durchwühlte. Als sie den Angeklagten zur Rede stellte, soll dieser den Entschluss gefasst haben, Ingrid W. zu töten. Hierzu soll der 37-Jährige Ingrid W. mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und sie mit einem "Strangulationswerkzeug" gewürgt haben, bis sie tot war.

Bevor Roman H. den Tatort verließ, soll er den Schmuck der Witwe aus dem Schlafzimmer sowie ein goldenes Armband, das die Tote an ihrem rechten Armgelenk trug, an sich genommen haben. Außerdem soll er neben Bargeld, die Armbanduhr der 69-Jährigen, deren Ehering sowie den umgearbeiteten Ehering des verstorbenen Mannes von Ingrid W., die sie beide übereinander am rechten Ringfinger trug, mitgenommen haben.

Rechtsanwalt Tom Heindl, einer der drei Verteidiger von Roman H., erklärte, die DNS-Spuren seines Mandanten dürften in dem Verfahren nicht verwertet werden, da die Polizei den 37-Jährigen bereits bei dessen erster Vernehmung als "Beschuldigten" hätte belehren müssen. Als Kriminalpolizisten Roman H., vier Tage nach seiner ersten Vernehmung festnahmen und ihn mit dem Vorwurf des Mordes an Ingrid H. konfrontieren, soll er geantwortet haben: "Unsinn, Blödsinn." Der Prozess dauert an.

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