Luxemburg-Leaks:Öffentliche Hand spart Steuern in Luxemburg

Stadtansicht Berlin - Potsdamer Platz

Kuppel des Sony-Centers am Potsdamer Platz in Berlin: steuersparend gekauft von einem südkoreanischen Pensionsfonds

(Foto: Soeren Stache/dpa)
  • Nicht nur Konzerne zieht es nach Luxemburg: Auch ausländische Pensionsfonds nutzen Konstrukte im Großherzogtum.
  • Sie kaufen deutsche Immobilien - mit möglichst niedriger Steuerlast. Das zeigen die Luxemburg-Leaks.
  • Auch Pensionskassen deutscher Ärzte steuerten Auslandsinvestments über die Steueroase.

Von Bastian Brinkmann, Frederik Obermaier und Bastian Obermayer

Auch milliardenschwere Vermögensverwalter der öffentlichen Hand nutzen Konstruktionen in Luxemburg, um Steuern zu vermeiden. Genau wie internationale Konzerne ließen sich deutsche Versorgungswerke und ausländische Pensionsfonds von den Behörden im Großherzogtum Steuersparmodelle genehmigen. Das geht aus den Unterlagen des Luxemburg-Leaks hervor.

Demnach kaufte der Nationale Pensionsfonds Südkoreas das Berliner Sony-Hochhaus. Die staatliche Institution wickelte das Investment über Luxemburg ab und sparte so Millionen Euro an Steuern.

Eine kanadische Pensionskasse, die Milliarden für ehemalige Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte verwaltet, kaufte rund 4500 privatisierte Berliner Wohnungen. Dabei nutzte die Pensionskasse ein Luxemburger Steuerschlupfloch und gründete zwei Firmen für den Kauf, die gemeinsam die Immobilien erwarben. Dadurch wurde in Deutschland keine Grunderwerbsteuer fällig. Bei einem Preis von wohl 260 Millionen Euro entgingen dem Staat so fast zwölf Millionen Euro. Diese Praxis wurde als missbräuchlich qualifiziert und ist seit Kurzem verboten.

Südkorea und Kanada gehören zur Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20), die in einer Woche auf einem Gipfel in Australien die nächsten Schritte im Kampf gegen die Steuerflucht der Konzerne besprechen wollen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet derzeit einen Aktionsplan, der 2015 beschlossen werden soll. Nach den Vorstellungen der OECD müssten Länder wie Luxemburg künftig betroffene Staaten informieren, bevor sie einem Konzern eine solche Konstruktion erlauben. Außerdem sollen Konzerne dokumentieren, welcher Teil des Profits auf die jeweiligen Länder entfällt, in denen sie aktiv sind. Diese Informationen könnten nach jetzigem Verhandlungsstand nur den Finanzbehörden zugänglich gemacht werden und würden unter das Steuergeheimnis fallen. Konzernvertreter argumentieren, dass nur so Geschäftsgeheimnisse gewahrt blieben. Steueraktivisten kritisieren, dass die Öffentlichkeit dann aber nicht nachvollziehen könne, ob ein Konzern wirklich fair Steuern zahle.

Auch Pensionskassen deutscher Ärzte steuerten Auslandsinvestments über Luxemburg. In Deutschland gelten sie als Körperschaften öffentlichen Rechts und zahlen deshalb keine Steuern. In einer Stellungnahme teilten die Versorgungswerke mit, dass sie die Modelle im Großherzogtum nutzen würden, um den Status der Steuerfreiheit auch in anderen Ländern zu erreichen.

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