Juristischer Erfolg für Kohl
Heribert Schwan, ehemaliger Ghostwriter von Helmut Kohl, darf einen Großteil der umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter deutlich gemacht, dass Kohl Unterlassungsansprüche haben könnte.
Die Richter folgten in weiten Teilen einem Antrag des früheren Kanzlers auf eine einstweilige Verfügung. Kohl wollte 115 Zitate verbieten lassen. Aus entsprechenden Verträgen sei eine Geheimhaltungsabrede zwischen Kohl und Schwan herauszulesen, die beide mit dem Verlag geschlossen hatten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Hinsichtlich der anderen beiden Beklagten ergebe sich der Anspruch aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kohl.
Verlag darf keine Bücher mehr weitergeben
Mit der Entscheidung des Gerichts zugunsten Kohls darf der Random House Verlag keine Bücher mit den Zitaten mehr weitergeben. Bereits an den Buchhandel ausgelieferte Bücher sind davon nicht betroffen. Die unterliegenden Parteien können innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
Antragsgegner waren Heribert Schwan, dessen Mitautor Tilman Jens sowie die Random House Verlagsgruppe. Schwan hatte diese Zitate eigenmächtig in einem eigenen Buch veröffentlicht. Das strittige Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" beruht zum Teil auf Tonbändern, die der Altkanzler 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darauf äußerte er sich teils drastisch über andere Politiker.