Sexualstrafrecht:Bundestag verschärft Gesetz gegen Kinderpornografie

  • Der Bundestag beschließt die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Kinder sollen besser gegen Kinderpornografie geschützt werden.
  • Außerdem werden die Verjährungsfristen für Sexualdelikte verlängert.
  • Justizminister Maas (SPD) hatte seinen Entwurf kurzfristig abgeschwächt. Die Grünen bemängeln, dass es nicht ausreichend Zeit gegeben habe, sich damit zu befassen.

Strengerer Umgang mit Nacktbildern

Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetzespaket verabschiedet, das vor allem einen besseren Schutz vor Kinderpornografie sicherstellen soll. Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Damit ist es untersagt, solche Bilder zu kommerziellen Zwecken herzustellen oder anderen anzubieten, etwa in Tauschbörsen.

Unter Strafe steht auch die unbefugte Verbreitung von Fotos von Kindern und Erwachsenen, die dem Ansehen der abgebildeten Person schaden können. Auch hierzu können Nacktaufnahmen zählen, aber ebenso Bilder von Betrunkenen oder Unfallopfern. Zudem wird der Besitz sogenannter Posing-Fotos, also mit Kindern und Jugendlichen "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung", strafbar.

Auch "Cyber-Grooming" soll umfangreicher geahndet werden - also Versuche eines Erwachsenen, unter falschen Angaben über das Internet Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Als weitere Neuerung sieht das Gesetz vor, dass bei Kindesmissbrauch und anderen Sexualdelikten die Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres eines Opfers beginnt. Die Taten können damit künftig bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres verfolgt werden.

Grüne kritisieren kurzfristige Änderung des Entwurfs

Zudem werden die Verjährungsfristen ausgeweitet. Mit der Novelle zieht der Bundestag Konsequenzen aus der Affäre um den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte den Gesetzentwurf nach Einwänden von Experten und Rechtspolitikern noch kurz vor der Verabschiedung abgeschwächt, um nicht auch "sozial übliches und alltägliches Verhalten" wie das Fotografieren von nackten Kindern im Strandurlaub unter Strafe zu stellen. Insbesondere die Grünen kritisierten, dass deswegen keine ausreichende Befassung mit dem Entwurf möglich gewesen sei.

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