Neues Sexualstrafrecht:Stoppschild für Salon-Pädophile

Nach der Edathy-Affäre verschärft der Bundestag das Sexualstrafrecht. Das neue Gesetz macht klar: Kinder und Erwachsenen-Sex gehören nicht zusammen. Der Schritt war überfällig. Doch Verklemmtheit sollte kein Erziehungsziel werden.

Von Thorsten Denkler

Es war verstörend, wie der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy sich zu verteidigen versuchte. Ja, er habe Bilder nackter Kinder auf seinen Rechnern gehabt. Ja, er habe sie gekauft. Aber nein, das seien keine Bilder gewesen, mit deren Besitz er sich strafbar gemacht hätte. Es klang so, als gäbe es eine Art geduldeter Salon-Pädophilie, die erlaubt sei, weil sie nicht verboten ist. Kinder und Erwachsenen-Sexualität, das gehört nicht zusammen. Dass Bilder nackter Kinder niemals dazu dienen dürfen, erwachsenen Menschen zu helfen, ihre Sexualität auszuleben, müsste selbst Edathy klar gewesen sein - egal, was das Strafrecht sagt.

Es gibt viele Verbote, die nicht jedem einleuchten müssen. Regeln, die von manchem als ungerecht empfunden werden. Rechtsstaat bedeutet nicht immer Gerechtigkeit. Hier aber fehlte im Gesetz bisher eine Regel, eine Schranke, ein riesengroßes Stoppschild.

Fast ein Jahr nach Beginn der Edathy-Affäre haben sich Politiker aller Parteien für dieses Stoppschild ausgesprochen. Und an diesem Freitag im Bundestag ein Gesetz dazu verabschiedet. Die Botschaft ist klar: Kinder sind grundsätzlich und in allen Lebenslagen tabu für die sexuellen Begierden Erwachsener.

Das Gesetz verbietet Geschäfte mit Bildern nackter Kinder. Verboten ist auch der Besitz von Bildern, auf denen Kinder eindeutig sexualisiert zur Schau gestellt werden. Das sogenannte "Posen" fällt etwa darunter, wenn also Geschlechtsorgane gezielt in den Mittelpunkt des Bildes gerückt werden. Nur solche Posing-Bilder will Edathy sich beschafft haben. Jetzt gelten sie als Kinderpornografie.

Das neue Gesetz greift auch in den Alltag ein. Wer am Strand Bilder macht, sollte darauf achten, dass fremde Kinder und übrigens auch Erwachsene darauf nicht auf eine Weise nackt zu sehen sind, die ihnen nachhaltig schaden kann. Die Weiterverbreitung solche Bilder steht dann unter Strafe. Außerdem werden mit dem Gesetz die Verjährungsfristen verlängert und das höchstmögliche Strafmaß von zwei auf drei Jahre erhöht.

Eine erste Version war an der Stelle noch schärfer formuliert und hätte womöglich sogar Eltern kriminalisiert, die Bilder ihrer kleinen Nacktbader machen und diese an die Großeltern schicken. Diese Schärfe ist jetzt raus. Das ist gut so.

Nacktheit ist nicht verwerflich

So unerträglich es ist, dass Kinder zu Sex-Objekten werden können, so sehr muss eine Gesellschaft darauf achtgeben, dass sie darüber nicht den natürlichen Umgang mit Körperlichkeit verliert. Nacktheit ist weder verwerflich, noch wider die Natur. Verklemmtheit sollte kein Erziehungsziel werden. Ein Strand, an dem nicht mal mehr Kinder nackt spielen können, wäre die völlig fasche Schlussfolgerung aus der Edathy-Affäre.

Was allerdings fehlt in der Debatte, ist der präventive Gedanke. Erwachsene, die sich von Kindern sexuell angezogen fühlen, brauchen Hilfe. Die Androhung von Strafe hilft vielleicht zu erkennen, dass ihr Verhalten falsch ist und gesellschaftlich nicht toleriert werden kann. Aber eine Gefängnisstrafe hilft ihnen nicht, mit der Neigung umgehen zu lernen.

Es gibt einige wenige Modellprojekte für Menschen mit pädophiler Neigung, in denen versucht wird, ihnen zu helfen, nicht zu Tätern zu werden. Diese Projekte müssen ausgebaut werden. Jedes Kind, das nicht zum Opfer wird, ist besser als ein Täter hinter Gittern.

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