Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.
- Ein Paar wünscht sich Kinder. Als es nicht klappt, nimmt es medizinische Hilfe in Anspruch. Die Krankenkasse der Frau will die üblichen Zuschüsse übernehmen, doch die Versicherte ist nicht verheiratet.
- Das Bundessozialgericht in Kassel entschied heute grundlegend in dem Fall: Kein Geld für Kinderwunsch-Behandlung ohne Trauschein.
- Beim Kinderwunsch, bei Krankheit, Trennung und am Lebensende: Paare, die sich gegen eine Hochzeit entscheiden, sind vielfach im Nachteil. Sieben Beispiele.
Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.