Urteil gegen Front-National-Gründer:Le Pen muss Geldstrafe wegen Roma-Beleidigung zahlen

Jean-Marie Le Pen

"Fliegen" die Roma wie die Vögel oder "stehlen" sie wie sie? Auch das Berufungsgericht schenkt FN-Gründer Jean-Marie Le Pen keinen Glauben.

(Foto: dpa)
  • Front-National-Gründer Jean-Marie le Pen muss wegen Beleidigung der Roma eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen. Das hat ein Pariser Berufungsgericht bestätigt.
  • Le Pen hatte auf einer Parteiveranstaltung vor etwa zwei Jahren den Roma mittels eines Wortspiels unterstellt, von Natur aus Diebe zu sein.
  • Le Pens Anwälte kündigten Revision an.

Gericht bestätigt Verurteilung Le Pens

Der Gründer des rechtsextremen französischen Front National (FN), Jean-Marie Le Pen, muss wegen Beleidigung der Roma eine Geldstrafe von 5000 Euro bezahlen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte mit dieser Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil vom Dezember 2013 gegen den FN-Ehrenpräsidenten. Seine Anwälte kündigten umgehend an, gegen die Verurteilung in Revision zu gehen.

Le Pen hatte bei einer Parteiveranstaltung 2012 Roma bezichtigt, von Natur aus Diebe zu sein. Dabei verwendete er ein Wortspiel: Roma würden "wie Vögel von Natur aus fliegen" - das französische Wort "voler" bedeutet sowohl "fliegen" als auch "stehlen".

Wegen der öffentlichen Beleidigung einer Personengruppe aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit wurde Le Pen deswegen im Dezember 2013 in einem ersten Prozess zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Le Pen hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft verlangte jetzt die Bestätigung des damaligen Richterspruchs - was auch geschah. Die Verteidigung konnte nicht mit ihrem Argument überzeugen, das französische Verb "voler" bedeute auch fliegen, nicht nur stehlen.

Der Straftatbestand wurde aber in Beihilfe zur Beleidigung abgewandelt. Denn das Video mit Le Pens Äußerungen war auf der Internetseite des FN veröffentlicht worden, und nach französischem Recht sind die Betreiber von Internetseiten für deren Inhalt hauptverantwortlich. Le Pen hatte der Veröffentlichung des Videos nach Angaben seines Anwalts nicht zugestimmt.

Frühere Verurteilungen Le Pens

Jean-Marie Le Pen, dessen Tochter Marine inzwischen an der Spitze des FN steht, ist bereits mehrfach wegen rassistischer und antisemitischer Beleidungen sowie Verharmlosung des Holocaust verurteilt worden, unter anderem wegen öffentlicher Äußerungen, wonach die deutsche Besatzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg nicht "besonders unmenschlich" gewesen sei. Auch für die Bemerkung, die Gaskammern der Nazis seien ein "Detail der Geschichte" gewesen, wurde Le Pen verurteilt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: