Gerichtsprozess in München:Verbrannt an einer Wärmflasche

Die Patientin einer Uni-Klinik in München klagt über Schlaflosigkeit und kalte Füße. Der Pfleger gibt ihr eine Schlaftablette und eine Wärmflasche. Am nächsten Morgen hat die Patientin schwere Verbrennungen an den Füßen. Wer trägt die Verantwortung?

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Krückstock zum Cocktailkleid und "halbe Bergschuhe" statt High Heels: Eine zu heiße Wärmflasche hat das Leben einer 76-jährigen Frau dramatisch verändert. In einer Münchner Uni-Klinik hatte die aus einer prominenten Münchner Unternehmerfamilie stammende Patientin über kalte Füße geklagt. Ein Pfleger legte ihr die brühheiße Gummiflasche ans Fußende - dass die Patientin inzwischen unter dem Einfluss von Schlaftabletten weggedämmert war, hatte er wahrscheinlich nicht bemerkt.

Die Frau erwachte am nächsten Morgen mit schweren Verbrennungen. Am Montag wurde ihre Klage gegen die Klinik vor dem Landgericht München I verhandelt - und mit einer Kompromisslösung ohne Urteil beendet.

Schlaflos im Krankenhaus

Im Dezember 2010 war die Frau zu Hause über den schlafenden Hund gestolpert und hatte sich den rechten Oberarmknochen gebrochen. In der Uni-Klinik wurde sie operiert. Einen Tag vor Heiligabend erfuhr sie, dass ihr Ehemann an Leberkrebs erkrankt sei, deshalb wollte sie den Weihnachtsabend unbedingt daheim verbringen.

Wegen des ruhig gestellten operierten Arms und der dadurch bedingten unbequemen Lage konnte sie schon zwei Nächte kaum schlafen. Um für die Heimkehr einigermaßen fit zu sein, hatte sie deshalb am Vorabend um eine Schlaftablette gebeten. Zugleich klagte sie über eiskalte Füße. Ein Pfleger brachte ihr die Tablette und eine Wärmflasche.

Bis zu diesem Punkt stimmen die Schilderungen der Patientin und der Klinik überein. Die Frau sagte nun vor Gericht, dass sie die Schlaftablette schon längst genommen hatte, als der Pfleger mit der Wärmflasche gekommen sei - davon habe sie gar nichts mitbekommen. Zumal sie aufgrund sehr hoher Cortisongaben an Diabetes leide und in der Folge kein richtiges Gefühl mehr in den Füßen gehabt habe.

Schlaftablette zu früh genommen?

Der Professor sei am Morgen beim Anblick der Füße stark erschrocken. Medizinfachanwältin Monika Günther-Aschenbrenner: "Meine Mandantin hat Verbrennung zweiten und dritten Grades erlitten." Die Klinik sagt dagegen, die Frau habe die in einen Kissenbezug eingewickelte Wärmflasche selbst auf die Füße gelegt und gegen den ausdrücklichen Rat des Pflegers viel zu früh die Schlaftablette eingenommen.

Sie könne ihren früheren gesellschaftlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, erklärte die Frau. Durch die Einschränkungen beim Gehen habe sie weitere Unfälle erlitten und unter anderem am Knie operiert werden müssen. Bis ans Lebensende werde sie von den Verbrennungen nicht mehr genesen und Schmerzen haben.

Insgesamt forderte sie rund 24 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Um ihr langwierige Verhandlungen zu ersparen, schlug das Gericht zunächst vor, dass das Klinikum 12 000 Euro zahlt. Schließlich einigte man sich auf 15 000 Euro.

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