Stuttgart 21:Prozess um Wasserwerfer-Einsatz eingestellt

Wasserwerfer

Mit Wasserwerfern ging die Polizei am 30. September 2010 im Schlossgarten gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 vor. Viele Demonstranten wurden verletzt.

(Foto: Uwe Anspach/dpa)
  • Das Landgericht Stuttgart hat ein Verfahren gegen zwei Einsatzleiter der Polizei eingestellt.
  • Sie standen wegen des Wasserwerfereinsatzes im Schlossgarten vor Gericht, bei dem im September 2010 mehr als 160 Stuttgart-21-Gegner verletzt worden waren.

Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Der Prozess gegen zwei Einsatzleiter der Polizei im Zusammenhang mit den Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist nach fünf Monaten eingestellt worden. Die beiden Angeklagten hatten das Kommando über eine Wasserwerferstaffel - vor dem Landgericht Stuttgart mussten sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten.

Laut Stuttgarter Zeitung müssen die beiden Polizisten im Gegenzug je 3000 Euro zahlen. Das Gericht entschied auf Grundlage des Paragrafen 153a der Strafprozessordnung. Demnach kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird.

Der Hintergrund: Mehr als 160 Verletzte bei Stuttgart-21-Protesten

Am sogenannten Schwarzen Donnerstag, dem 30. September 2010, war die Polizei bei der Räumung eines Areals im Stuttgarter Schlossgarten massiv mit Wasserwerfern gegen die Stuttgart-21-Gegner vorgegangen. Bei Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten wurden mehr als 160 Menschen zum Teil schwer verletzt.

Die beiden Angeklagten wurden beschuldigt, als Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Sie hätten die ihnen unterstellte Besatzungen zweier Wasserwerfer nicht daran gehindert oder diesen sogar angeordnet, immer wieder mit heftigen Wasserstrahlen gegen die Demonstranten vorzugehen. Der Anklageschrift zufolge hatte der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf den Wasserwerfereinsatz freigegeben - allerdings mit der Auflage, nur sanfteren Wasserregen einzusetzen.

Stuttgart 21 - Demonstration

Verlor durch einen Wasserwerfer sein Augenlicht: ein Rentner, der am 30. September 2010 gegen den Bahnhofsneubau Stuttgart 21 demonstriert hatte.

(Foto: dpa)

Der Prozess: Polizisten weisen Vorwürfe zurück

In einer von ihrem Verteidiger am ersten Prozesstag verlesenen Erklärung bedauerten die beiden 41 und 48 Jahre alten Beamten die schweren Verletzungen mehrerer Demonstranten bei den Zusammenstößen im Schlossgarten. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wiesen sie jedoch zurück.

Während des Polizeieinsatzes hätten sie keine Informationen über Verletzungen durch massive Wasserstöße gehabt. Durch einen ausgefallenen Funkkanal seien keine Nachrichten zu den beiden Einsatzleitern durchgedrungen. Deswegen hätten sie keinen Anlass gesehen, einzugreifen. Verstöße der ihnen unterstellten Polizisten hätten sie nicht wahrgenommen. Der Verteidigung zufolge sei der Einsatz grundsätzlich genehmigt worden - ohne weitere Einschränkung. Der Anwalt der Polizisten betonte, sie hätten Schlagstockeinsätze abgelehnt und - sensiblisiert durch die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg wenige Monate zuvor - eine Massenpanik im Schlossgarten verhindern wollen.

Reaktionen auf die Entscheidung des Gerichts

Die Stuttgarter Zeitung berichtet, Gegner des Bahnprojekts hätten in Aussicht auf die Entscheidung bereits von einem "Justizskandal" gesprochen. Nach der Verkündung der Einstellung musste der Gerichtssaal wegen lauter Zwischenrufe geräumt werden.

Weitere Aufarbeitung des "Schwarzen Donnerstags"

Noch immer laufen Ermittlungen gegen den früheren Polizeichef Stumpf. Außerdem wird gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) ermittelt. Mappus hatte behauptet, keinen Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Es gibt jedoch Unterlagen, die das Gegenteil belegen.

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