Vorwurf der fahrlässigen Tötung:Herzstillstand auf dem Zahnarztstuhl

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Eigentlich sollte Christiane E. nur Zahnimplantate erhalten. Doch nach der OP kam die Frau mit Down-Syndrom nie mehr zu Bewusstsein, später starb sie in einem Pflegeheim. Zwei Ärzte stehen nun wegen fahrlässiger Tötung in Augsburg vor Gericht.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Was als Routine-Operation begann, endete mit einem Herzstillstand der Patientin und anschließendem jahrelangen Wachkoma. Eigentlich sollte Christiane E. aus München in einer Praxis in Schwaben Zahnimplantate erhalten. Doch nach der OP kam sie nie mehr zu Bewusstsein und starb zweieinhalb Jahre später in einem Pflegeheim. Seit Donnerstag stehen deshalb der Zahnarzt und der Narkose-arzt vor dem Amtsgericht Augsburg. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Medizinern fahrlässige Tötung vor.

Die 46-jährige Frau hatte das Down-Syndrom und war sehr ängstlich - doch zu dem Arzt aus Schwaben hatte sie bei vorhergehenden Behandlungen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Wegen dieser besonderen Beziehung fuhr Christiane E.s Bruder seine Schwester zu jeder Zahnbehandlung extra von München bis tief in den Regierungsbezirk Schwaben. Zudem hatte der Bruder für den Arzt jahrelang die Computer-Anlage betreut - jetzt hat er mit seiner Strafanzeige den Prozess ins Rollen gebracht.

Massive Behandlungsfehler

Die Anklageschrift macht betroffen, sie wirft den Ärzten gleich mehrere massive Behandlungsfehler vor: Zunächst sei das Down-Syndrom der Patientin nicht berücksichtigt worden, dringend notwendige Sondervorkehrungen seien unterblieben. Zudem soll der Anästhesist während der Narkose noch ein falsches Medikament verabreicht haben - und damit einen Blutdruckabfall ausgelöst haben, der letztlich den Herzstillstand mitverursacht haben könnte. Und selbst nachdem sie die Frau durch Herzdruckmassage wiederbelebt hatten, riefen sie zunächst nicht den Notarzt. Stattdessen wurde die Operation fortgesetzt, der Zahnarzt vernähte die Wunden. Erst als die Patientin danach für längere Zeit nicht aus der Narkose erwachte, wurde der Notarzt verständigt.

Beide Ärzte äußerten vor Gericht ihr Bedauern über das tragische Ende der Operation, sie sprachen allerdings von einem "schicksalhaften Verlauf". Sie betonten, keine Fehler gemacht zu haben, und beteuerten, dass der Tod der Patientin nichts mit der Operation zu tun habe. "Ich glaube, dass da was anderes der Grund war", sagte der 49-jährige Zahnarzt. Der 56-jährige Narkosearzt antwortete auf die Frage des Staatsanwaltes, ob er alles richtig gemacht habe, mit: "Ja."

Beide Ärzte waren "völlig von der Rolle"

Der Bruder der Verstorbenen und dessen Lebensgefährtin beschrieben beide Ärzte dagegen als "völlig von der Rolle". "Der Notarzt wurde erst gerufen, nachdem wir in der Praxis Terror gemacht haben", berichtete der Bruder im Zeugenstand. Seine Partnerin sagte: "Der Anästhesist hat "immer nur die Wange der Patientin getätschelt und gesagt: Christiane, aufwachen!" Sie habe sich dabei nur gedacht: "Warum tut denn niemand was?"

Diese Darstellung bestätigte auch der Rettungsassistent. Dieser beschrieb das Geschehen in der Praxis als "total konfus". Es habe eine "sehr lange Diskussion" der Notärztin mit den Ärzten gegeben, "in der nicht festgestellt werden konnte, was vorher gespritzt wurde und in welcher Dosierung". Der Zeuge habe es "eigentlich unglaublich" gefunden, "wie viel Zeit da verstrichen ist". Dem Anästhesisten sei keine Antwort zu entlocken gewesen, deshalb hätten sich die Retter entschlossen, die Dame schnellstmöglich ins Klinikum zu fahren. "Im Auto wussten wir immer noch nicht, was die Frau bekommen hatte."

Keine Vollnarkose aus Kostengründen

Christiane E. kam mit einem Hirnschaden im Klinikum an, sie starb nach zweieinhalb Jahren im Wachkoma am 2. Mai 2013. Wolfgang Putz, der Anwalt des Bruders, wirft den Ärzten vor, aus Kostengründen keine Vollnarkose durchgeführt zu haben, sondern die viel riskantere sogenannte Analgo-Sedierung. Die Ärzte hingegen betonten, dass diese Methode für die Patienten weniger belastend sei. Beide Ärzte sind in ihren Berufen noch tätig.

Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Mit Spannung werden die Einlassungen der zwei medizinischen Gutachter erwartet. Beide ließen mit ihren Fragen und Reaktionen durchaus erkennen, dass sie das damalige Verhalten der Ärzte nicht in Gänze nachvollziehen können.

© SZ vom 28.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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