München:Befangenheitsantrag unterbricht NSU-Prozess

  • Am 165. Verhandlungstag unterbricht ein Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl den NSU-Prozess in München.
  • Die Verteidigung von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben störte, dass der Richter einem Polizisten im Zeugenstand aus einem Vernehmungsprotokoll vorlas, um seine Erinnerung aufzufrischen.
  • Die Verhandlung wird daraufhin unterbrochen, soll aber nächste Woche fortgesetzt werden.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Es ist mal wieder so weit. Am Donnerstag - es ist der 165. Verhandlungstag im NSU-Prozess - haben die Verteidiger von Beate Zschäpe und des Mitangeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Sie kritisierten die Art, in der Götzl einen Zeugen befragt hatte. Er habe "um jeden Preis" eine alte Vernehmungsniederschrift einführen wollen, obwohl der dazu geladene Zeuge gar keine Erinnerung mehr daran habe, monierte Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer. Offenbar stehe für Götzl das Ergebnis des Prozesses bereits fest.

Als Zeuge war Ralf A. aufgetreten, ein Polizist aus Thüringen, der 1996 bei Vernehmungen von Zschäpe und Wohlleben dabei war. Es ging damals um eine Puppe, die von einer Autobahnbrücke baumelte und auf der ein Judenstern angebracht war. Zschäpe und Wohlleben standen im Verdacht, etwas mit dieser Tat zu tun gehabt zu haben. Sie stritten dies seinerzeit ab.

Der Beamte sagte gleich zu Beginn im Gericht, als er zu Zschäpes alter Vernehmung aussagen sollte, er könne sich an die Situation kaum noch erinnern. Aus dem Gedächtnis heraus "kann ich nicht mehr allzu viel sagen". Dass er dabei war, wisse er jedoch noch. Auch an Zschäpe könne er sich noch erinnern. Über ihr Verhalten oder ihre Aussagen konnte er allerdings keine konkreten Angaben mehr machen.

Zeuge Ralf A. durfte die alte Akte einsehen

Als Beamter durfte Ralf A. einige Tage vor seinem Auftritt die alte Akte lesen, so dass er aus dem Vernehmungsprotokoll wusste, worum es ging. Als er begann, den Inhalt von Zschäpes damaligen Angaben zu referieren, gingen die Verteidiger dazwischen. "Er hat deutlich bekundet, dass er sich nicht erinnern kann", sagte Zschäpes Anwalt.

Heer und seine Kollegen warfen Götzl vor, er lasse den Zeugen Dinge vortragen, die er gar nicht mehr aus eigener Erinnerung sagen könne. Dies sei unzulässig. Dagegen hielten die Bundesanwälte, die die Anklage vertreten, das Vorgehen des Richters für legitim und sogar geboten. Es gehe um den Versuch, die Erinnerung des Zeugen zu prüfen und aufzufrischen.

Nach einem längeren Disput setzte Götzl seine Befragung zunächst fort. Als er schließlich dazu übergehen wollte, dem Zeugen Passagen aus dem alten Vernehmungsprotokoll vorzulesen, um ihn nach seiner Erinnerung zu befragen, intervenierte die Verteidigung erneut und beantragte eine Pause, um einen "unaufschiebbaren Antrag" vorzubereiten - gemeint war der Befangenheitsantrag. Er wurde nach der Pause gestellt.

Auch der Angeklagte Wohlleben lehnt Götzl ab, seine Verteidigung schloss sich den Darlegungen von Zschäpes Anwälten an.

Manöver für etwaige spätere Revision?

Von Seiten der Nebenkläger wurden die Befangenheitsanträge als unbegründet bezeichnet. Es sei unklar, was Richter Götzl noch gefragt hätte. Zudem habe der Zeuge durchaus deutlich gemacht, dass er womöglich doch noch Reste einer Erinnerung habe. Ein paar Einzelheiten zur Vernehmung seien ihm noch präsent gewesen. Es sei daher die Aufgabe des Richters, auch aus dem alten Protokoll zu zitieren und zu prüfen, ob der Zeugen vielleicht doch noch etwas davon wisse.

Im NSU-Prozess sind schon mehrmals Befangenheitsanträge gegen Götzl und zum Teil auch gegen die anderen beteiligten Richter gestellt worden. Sie wurden jedoch jedes Mal von den zuständigen Richtern abgelehnt. Die Verteidigung kann das Manöver aber auch für eine etwaige spätere Revision nutzen.

Götzl unterbrach die Vernehmung des Zeugen. Der Prozess soll kommende Woche regulär fortgesetzt werden.

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