Exporte von Späh-Software:Transparenz - nee, doch nicht

Wirtschaftsminister Gabriel will mehr Kontrolle beim Export von Späh-Software. Doch wenn es darum geht, wie viele Waren aus Deutschland exportiert wurden, ist Offenheit plötzlich nicht so wichtig. Auch Bundestagsabgeordnete wurden getäuscht.

Von Boris Kartheuser und Hakan Tanriverdi

Gegen Späh-Software vorzugehen, damit will sich Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel profilieren. Unternehmen das Geschäft zu erschweren, wenn deren Modell darin besteht, das Ausspionieren von Oppositionellen per Mausklick zu ermöglichen, lässt sich öffentlich gut verkaufen.

Der SPD-Mann hat das bereits in zwei Schritten getan: Mitte des Jahres kündigte er an, den Export solcher Software für deutsche Unternehmen genehmigungspflichtig zu machen. Anfang dieser Woche legte er nach: Auf EU-Ebene wird auf sein Betreiben hin nun eine Expertengruppe eingesetzt, den Vorsitz übernimmt Deutschland. Langfristig sollen die Gesetze in Europa strikter sein als jene, die weltweit gelten. Ein Ziel: Mehr Kontrolle und Transparenz.

Doch auf Transparenz im eigenen Haus scheint das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) deutlich weniger Wert zu legen. Denn bis heute ist das Ministerium nicht bereit, Auskunft über die tatsächliche Zahl der bisherigen Ausfuhren von Überwachungstechnologie zu erteilen. Anfragen zu den Zielländern und dem Zeitpunkt der Exporte werden immer wieder verzögert, widersprechen sich gar.

So räumte das Ministerium 2013 auf eine Anfrage von Süddeutsche.de noch unter anderem Exporte nach Rumänien, Estland, Frankreich, die Tschechische Republik, Belgien, die Niederlande und Österreich ein. Die tauchen in einer erneuten Anfrage 2014 nicht mehr auf. Wie das Ministerium mitteilt, liege das daran, dass 2014 "keine Lieferungen aus dem Inland in das übrige Zollgebiet der EU" erfasst worden seien. Dabei enthielt die Anfrage gar keine Beschränkungen auf Gebiete innerhalb oder außerhalb der EU.

Das Ministerium übt sich in Wortklauberei

Pikant: Auch die Bundestagsabgeordneten wurden über die genaue Zahl der Lieferungen getäuscht. So verschwieg die Regierung auf eine kürzlich gestellte Anfrage der Grünen hin die genannten europäischen Staaten (hier die PDF-Version). Zur Rechtfertigung teilt das Wirtschaftsministerium nun nachträglich mit, Lieferungen in andere EU-Mitgliedsstaaten seien begrifflich keine Ausfuhren, sondern Verbringungen (innerhalb des EU-Zollgebiets). "Letztere sind somit nicht aufgeführt gewesen, da sich die parlamentarische Anfrage nur auf Ausfuhren bezog", so das BMWI.

Für derartige Ausflüchte haben die Grünen wenig Verständnis: "Ich habe eine vollumfängliche Antwort der Bundesregierung erwartet, auch was die Exporte in EU-Staaten betrifft. Es ist ärgerlich, wenn die Presse die gleichen Fragen stellt wie eine Parlamentarierin und mehr Antworten bekommt", sagt die grüne Abgeordnete Agnieszka Brugger.

Geschäfte im Gesamtwert von 84 Millionen Euro

Doch es ergeben sich zahlreiche weitere Ungereimtheiten. So verschwieg das Ministerium in der SZ.de-Anfrage von 2013 Exportziele wie Saudi-Arabien, Libanon, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Pakistan. Allesamt Länder, in denen Oppositionelle und Journalisten von Überwachung, Inhaftierung und Misshandlungen durch staatliche Stellen bedroht sind.

Als Grund für die unterschiedlichen Angaben zum Vorjahr verweist das Ministerium nun darauf, es habe sich bei den genannten Transaktionen um sogenannte Nullbescheide gehandelt. Mit diesen werde rechtsverbindlich festgestellt, "dass ein bestimmtes Vorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist". Konkret bedeutet das, dass ein Unternehmen ein Ausfuhrgeschäft bei juristischen Zweifeln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüfen lässt. Stellt das Bundesamt keine Genehmigungspflicht fest, können die Waren ohne weitere Einschränkung und Prüfung exportiert werden.

Bei den vorliegenden Fällen handelt es sich um Geschäfte im Wert von mehreren Millionen Euro. Mehr als 18 Millionen Euro im Fall von Saudi-Arabien, knapp zwölf Millionen in einer etwaigen Lieferung in die Vereinigten Arabischen Emirate. Ob die Vorhaben anschließend realisiert wurden, ist dem BMWi nach eigener Auskunft nicht bekannt. Nur so viel: Im Zeitraum von zehn Jahren wurde über Geschäfte im Wert von knapp 84 Millionen Euro verhandelt. Die tatsächliche Zahl dürfte noch viel höher liegen. Denn viele Kategorien von Späh-Software werden erst jetzt reguliert - müssen also erst jetzt vorgelegt werden.

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