Mehrjährige Hafstrafe im ersten deutschen IS-Prozess
Im ersten deutschen Prozess gegen einen Syrien-Rückkehrer hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Kreshnik B. 2013 Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" gewesen ist.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung auf eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert. Das Gericht hatte Kreshnik B. eine vergleichsweise milde Strafe in Aussicht gestellt, wenn er ein Geständnis ablegt und umfassende Aussagen macht.
Kreshnik B. gestand, für den IS gekämpft zu haben
Der 20-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, sich der Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) angeschlossen und an Kämpfen in Syrien teilgenommen zu haben.
Kreshnik B. wurde als Sohn kosovarischer Eltern in Deutschland geboren. Es ist das erste Mal, dass ein mutmaßlicher IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht stand. Kreshnik B. wurde bei seiner Rückkehr im Dezember 2013 am Frankfurter Flughafen festgenommen.