Vaterstetten:Legal, illegal, ganz egal

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Der Getränkemarkt in Baldham-Dorf ist ein Schwarzbau. Doch das bleibt ohne Folgen.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Nun hat das bayerische Innenministerium bestätigt, was Landratsamt und Gemeinde Vaterstetten seit bald 20 Jahren wissen: Die Halle am südlichen Ortsrand von Baldham-Dorf ist ein Schwarzbau. Folgen für das Gebäude, dessen Nutzung oder dessen Eigentümer - CSU-Gemeinderat Manfred Vodermair - wird diese Erkenntnis an höchster Stelle indes nicht haben. Denn bis auf weiteres gilt die Halle als geduldet.

Laut bayerischem Innen-, Bau- und Verkehrsministerium handelt es sich bei der Halle "um einen Schwarzbau, der durch die Bauleitplanung legalisiert werden soll", so steht es wörtlich in einem Brief aus dem Ministerium an den Vaterstettener Gemeinderat Manfred Schmidt (AfD/FBU). Der hatte sich bereits kurz nach dem Beschluss des Gemeinderats zum Bebauungsplan an das Ministerium gewandt. Einen solchen "Briefmarkenbebauungsplan" für lediglich vier Häuser aufzustellen, das sei angesichts der stets beklagten Überlastung des Bauamtes Ressourcenverschwendung, beklagt Schmidt. Zudem sei eine Wohnbebauung im Süden von Baldham-Dorf städtebaulich nicht nötig. Zu guter Letzt stört sich Schmidt auch daran, dass durch den neuen Plan die Gewerbehalle endlich ganz legal eine solche sein kann. Alles in allem vermutet Schmidt hinter dem Bebauungsplan ein "Gefälligkeitsprojekt" für einen langjährigen CSU-Gemeinderat. Dieser, so Schmidt, profitiere nämlich doppelt, zum einen durch die Legalisierung der Halle und zum anderen durch die Aufwertung seines Grundes zu Bauland.

Das Gebäude am südlichen Ortsrand ist ein Schwarzbau. In den 1990er Jahren wurde er vom Landratsamt ohne zeitliche Einschränkung geduldet. (Foto: Endt)

Dass die Halle beziehungsweise deren Nutzung gegen geltende Vorschriften verstößt, haben sowohl das Landratsamt als auch das gemeindliche Bauamt bereits erklärt - ebenso wie die Tatsache, dass man nichts dagegen tun könne, da das Landratsamt eben Mitte der Neunzigerjahre eine Duldung für die gewerbliche Nutzung der Halle ausgesprochen hatte. Darin heißt es, die Halle dürfe so lange für Gewerbezwecke genutzt werden, wie sie nicht für die Landwirtschaft benötigt werde. Ein Zeitlimit, bis wann dort statt Getränkekisten wieder landwirtschaftliches Gerät einziehen muss, gibt es nicht. Daher könnte ein Widerruf der Duldung, für den inzwischen Vaterstettens Bauamt zuständig wäre, unter Umständen juristische Folgen haben.

© SZ vom 12.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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