Erbschaftsteuer:Erben ist ungerecht

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Die aktuellen Erbschaftsteuerregelungen zementieren Ungleichheit und schaden Deutschland. Impression aus dem Hamburger Nobelviertel Blankenese. (Foto: Imago Stock&People)
  • Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Erbschaftsteuer in ihrer heutigen Form mit der Verfassung vereinbar ist.
  • Seit Jahren werden Betriebsvermögen im Erbe vom Fiskus bevorzugt, im Extremfall werden überhaupt keine Steuern fällig.
  • Doch nicht nur das muss sich ändern. Erben ist insgesamt ungerecht, deshalb sollten die Erbschaftsteuersätze deutlich angehoben werden.

Kommentar von Jakob Schulz

Benjamin Franklin war nicht nur ein begnadeter Staatsmann und Erfinder, sondern auch ein scharfsinniger Gestalter und Beobachter seiner Zeit. "Nichts in dieser Welt ist sicher, außer Tod und Steuern", merkte er einmal an. Zumindest die zeitliche Begrenztheit des menschlichen Daseins gilt noch heute. Was Steuern betrifft, ist die Lage weniger eindeutig.

An diesem Mittwoch wird es auch in Karlsruhe um Tod und Steuern gehen. Die Verfassungsrichter urteilen über die Erbschaftsteuer, die möglicherweise grundgesetzwidrig ist. Seit Jahren werden Betriebsvermögen im Erbfall bevorzugt. Wer ein millionenschweres Depot erbt, wird zur Kasse gebeten. Wer dagegen eine gleich wertvolle Firma erbt, fortführt und Jobs erhält, zahlt im Extremfall keinen Cent Erbschaftsteuer.

Dem Fiskus entgehen jedes Jahr etliche Milliarden

Wenn die Verfassungsrichter diese Bevorzugung zusammenstreichen, dann ist das richtig. Dem Fiskus entgehen durch die Besserstellung reicher Firmenerben jedes Jahr Milliarden. Machtansprüche qua Geburt sollten zudem ein Ding der Vergangenheit sein. Und doch fließt bis heute finanzielle, in Geld gemünzte Macht weitgehend ungehindert von einer Generation zur nächsten. Das muss sich ändern. Das Vererben hoher Summen gehört eingeschränkt, am besten mit einer Erbschaftsteuer, die bedeutende Teile großer Vermögen abschöpft.

Natürlich will niemand, dass Betriebe wegen horrender Steuerforderungen Mitarbeitern kündigen müssen. Denkbar ist aber, die Zahlungen über Jahre zu strecken. Oder die Gewinnentnahmen der Erben über viele Jahre mit Erbschaftsteuern zu belasten. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber sozialverträglich und verfassungsgemäß für Steuergleichheit sorgt.

Die heutige Erbschaftsteuer fördert die Ungleichheit

Das bedeutet aber nicht, die Steuern für Erben noch weiter zu senken - im Gegenteil. Der Fiskus muss im Erb- und Schenkungsfall deutlich mehr abschöpfen als bisher. Der OECD zufolge machen vermögensbezogene Steuern nur 2,3 Prozent des deutschen Steueraufkommens aus. Andernorts ist es teils ein Vielfaches davon. Im vergangenen Jahr wurden einer Erhebung der Postbank zufolge 254 Milliarden Euro vererbt. Müde 4,6 Milliarden davon landeten beim Fiskus. Würden solche paradiesischen Verhältnisse auch bei der Einkommen- und Kapitalertragsteuer gelten, müssten weltweit Steueroasen um ihre deutschen Kunden bangen.

Ihr Forum
:Erbschaftsteuer: Wie könnte eine gerechte Regelung aussehen?

An diesem Mittwoch entscheiden die Verfassungsrichter, ob die Erbschaftsteuer grundgesetzwidrig ist. Seit Jahren werden Betriebsvermögen im Erbfall bevorzugt. Ist es gerecht, dass manche Menschen quasi per Geburt und ohne eigene Leistung reich werden?

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Die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form fördert Ungleichheit. Große, ungenügend besteuerte Erbschaften führen zu einer immer größeren Konzentration von Reichtum. Schon jetzt ist das Vermögen in keinem anderen Euro-Land so ungleich verteilt wie in Deutschland. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens. Tendenz steigend.

Unter dieser wachsenden Ungleichheit leiden nicht nur die Ärmsten. Wenn die höchsten und niedrigsten Einkommen immer weiter auseinanderklaffen, schadet das der Wirtschaft, wie eine jüngst von der OECD vorgelegte Studie zeigt. Demnach hätte Deutschland allein in den zwei Jahrzehnten bis 2010 sechs Prozent Wirtschaftswachstum zusätzlich verzeichnen können, wäre die Einkommensungleichheit auf dem damaligen Niveau geblieben.

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Die Reden über das "Leistungsprinzip" sind verlogen

Doch die Schere öffnet sich immer weiter. Geld verdient neues Geld; wer nichts hat, kann sein Geld auch nicht für sich arbeiten lassen. Der französische Ökonom Thomas Piketty etwa argumentiert, dass die Kapitalrendite historisch betrachtet größer als das Wirtschaftswachstum ist. Wenn die Vermögen ungleich verteilt sind, driftet die Verteilung automatisch weiter auseinander. Für Unbegüterte wird es immer schwieriger, allein mit Arbeit die Reichen einzuholen, deren Bankguthaben insgesamt schneller ansteigen.

Dass ausgerechnet die Kapitalertrag- nicht an die Einkommensteuer gekoppelt ist, wirkt da besonders fragwürdig. Und was rechtfertigt, dass Arbeitseinkommen mit bis zu 45 Prozent, Einkommen aus Nichtstun aber so gering besteuert wird? Wenn sich Erben so sehr lohnt wie jetzt, wird der Abstand zwischen Arm und Reich weiter wachsen. Das hat katastrophale Folgen für die soziale Durchlässigkeit. Soziologen beobachten, dass schon heute vier von fünf Spitzenpositionen in Privatunternehmen von Bürger- oder Großbürgerkindern besetzt sind.

Das gerne angeführte "Leistungsprinzip" ist angesichts dessen besonders verlogen. Geburt ist Glücksache und keine Leistung. Eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die nach einem großzügigen Freibetrag (etwa für das Familienheim) stark progressiv ansteigt, möglicherweise über den höchsten Einkommensteuersatz hinaus, ist die gerechte Antwort darauf.

© SZ vom 16.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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