Sexueller Missbrauch Minderjähriger:Neonazi Brandt muss ins Gefängnis

Urteil gegen Neonazi Tino Brandt

Der Thüringer Neonazi Tino Brandt bei seinem Prozess im Landgericht in Gera

(Foto: dpa)
  • Dem Thüringer Neonazi Tino Brandt wird wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Gera spricht ihn in 66 Fällen schuldig.
  • Brandt war einst ein führender Kopf in der rechtsradikalen Szene Thüringens und wurde als V-Mann für die Suche nach dem verschwundenen NSU-Trio eingesetzt.

Schuldig in 66 Fällen

Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Bildung einer kriminellen Vereinigung: Immer wieder wurde gegen den weit über Thüringen hinaus bekannten Neonazi Tino Brandt ermittelt. Doch zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam es nach Angaben des Erfurter Justizministeriums nicht - bis jetzt.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Gera Brandt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich nicht nur selbst an Minderjährigen vergangen, sondern die Jungen gegen Provision für Sex an andere Männer vermittelt - strafbar als Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen.

Insgesamt wurde er in 66 Fällen schuldig gesprochen. Der 39-Jährige hatte nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Berndt Neidhardt hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht einen Strafrahmen von fünf bis sechs Jahren zugesichert.

Gegen den Rudolstädter wird auch wegen Versicherungsbetrugs ermittelt. Dabei geht es um einen Schaden von mehr als einer Million Euro.

Zeuge im NSU-Prozess

Brandt galt als ein führender Kopf in der rechtsradikalen Szene Thüringens und soll den "Thüringer Heimatschutz" aufgebaut haben, in dem auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe aktiv waren. Als V-Mann wurde er 1998 und in den folgenden Jahren auch für die Suche nach dem verschwundenen NSU-Trio eingesetzt. Für ihr Auffinden wurde ihm eine Prämie versprochen.

Als Zeuge im Münchner NSU-Prozess offenbarte er, wie spendabel der Verfassungsschutz ihn versorgt hatte. Erst dadurch hätten seine Kameraden bundesweite Bedeutung erlangt. Vor allem die Nebenkläger treibt die Frage um, ob Brandt, der sogar für das NSU-Trio spendete, damals wirklich alles, was er wusste oder hätte wissen können, dem Amt offenbarte.

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