Leihmutterschaft für Homo-Paare:Schafft die Umwege ab

Der Bundesgerichtshof hat ein schwules Paar als Eltern eines in Kalifornien geborenen Kindes akzeptiert - ohne die Adoption zu verlangen. Auch in Deutschland gibt es jetzt schon Leihmutterschaft. Dem sollte der Gesetzgeber zum Wohl der Kinder Rechnung tragen.

Von Heribert Prantl

Im Familienrecht hat, meist gut geleitet von den Gerichten in Karlsruhe, eine friedliche Revolution stattgefunden. Zuletzt wurde die Homo-Ehe der Ehe weitgehend gleichgestellt. Nur in einem Punkt gibt es Zurückhaltung: Homo-Paaren Elternrechte zu geben. Auch das ändert sich nun womöglich.

Der Bundesgerichtshof hat die von einem kalifornischen Gericht anerkannte Elternschaft von Lebenspartnern für ein Kind akzeptiert, das mit dem Samen eines der Partner erzeugt und von einer US-Leihmutter ausgetragen wurde. Nach deutschem Recht wäre dies nicht möglich; hierzulande ist Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat; Leihmutterschaft ist verboten.

"Leihmütter" gibt es aber trotzdem: Wer kann schon nachweisen, ob ein Kind in einer flüchtigen Beziehung gezeugt wurde, nur um Homo-Paaren eine Familie mit Kind zu ermöglichen, das von einem der Partner abstammt? Homo-Elternschaft ist aber nur möglich, wenn der andere Lebenspartner die Stiefkindadoption beantragt, die Voraussetzungen dafür vorliegen und die Mutter zustimmt.

Es könnte nun Kalifornien zum Mekka werden, um dort ein Kind zu zeugen und es als Eltern nach Deutschland heimzubringen. Besser wäre es, der Gesetzgeber regelte, unter welchen Voraussetzungen Homo-Partner ohne Umwege Eltern werden können. Das entspräche dem Kindeswohl: Was nützt dem Kind eine Mutter, die es nicht will, wenn es Eltern haben kann, die es lieben?

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: