Juristisches Nachspiel:Paparazzi klagen gegen Grönemeyer

Herbert Grönemeyer stellt neues Album vor

Soll Paparazzi angegriffen haben: Herbert Grönemeyer erhielt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Der Sänger weist die Vorwürfe zurück

(Foto: Stephanie Pilick/dpa)
  • Herbert Grönemeyer hat eine Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erhalten.
  • Der Sänger soll einen Kameramann und einen Fotografen am Kölner Flughafen angegriffen haben.
  • Grönemeyer weist die Vorwürfe jedoch von sich und hat seinen Anwalt eingeschaltet.

Von Hans Leyendecker

Im Kölner Paparazzi-Fall haben der 35-jährige Kameramann und der 38 Jahre alte Fotograf, die mit dem Sänger Herbert Grönemeyer aneinandergeraten waren, Strafanzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattet. Dies teilte am Donnerstag ihr Anwalt Stefan Peveling mit. Auch soll die Kölner Staatsanwaltschaft den Vorwurf der üblen Nachrede prüfen. Grönemeyer hatte den 38-Jährigen in der SZ als "Schmeißfliegenfotografen" bezeichnet.

Was am 21. Dezember passierte, ist umstritten. Nach Darstellung der Paparazzi sind beide von Grönemeyer angegriffen und verletzt worden, als sie ihn und seine Familie filmen und fotografieren wollten. Der Strafanzeige wurden auch Atteste über die angeblichen Verletzungen sowie ein Video über den Vorgang beigelegt.

Anwalt des Sängers spricht von Verleumdung

Grönemeyer bestreitet diese Darstellung. Er habe keinen der beiden Männer geschlagen, sagt der Künstler. Sie hätten ihm aufgelauert, obwohl er sich privat in Köln aufgehalten habe. Lediglich habe er seine Familie schützen und Fotos verhindern wollen. Nicht er habe sich schuldig gemacht, sondern die Paparazzi.

Grönemeyers Anwalt Christian Schertz erklärte, es würden bereits "strafrechtliche Schritte wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Nötigung und Nachstellung" geprüft und jetzt werde auch erwogen, Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zu stellen.

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