Marcus von Anhalt:Vier Jahre Haft für "Prinz Protz"

  • Wegen Steuerhinterziehung von mehr als 800 000 Euro ist Marcus Prinz von Anhalt zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
  • Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Marcus Prinz von Anhalt alias "Prinz Protz" ist vom Landgericht zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der prominente Angeklagte Steuern in Höhe von mehr als 800 000 Euro hinterzogen hat. Seit November hatte sich der 48-jährige Bordellbetreiber vor dem Landgericht verantworten müssen.

Am Freitag nun bog der Prozess um die schnellen Autos in die Zielgerade ein: Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Er wirft Anhalt vor, die Kosten für mehrere Luxusautos als Firmenausgaben abgesetzt haben, obwohl er sie nur privat genutzt habe. Zudem soll er mit Firmen in der Schweiz Geld am deutschen Fiskus vorbeigeleitet haben.

Anhalts Verteidiger Jan Bockemühl plädierte auf Freispruch. "Die Anschaffung der Autos war betrieblich veranlasst", betonte der Anwalt, weil die Wagen dem Aufbau der Marke "Prinz von Anhalt" dienten. Außerdem sagte Bockemühl: "Der größte Lude fährt den dicksten Benz." Ein dickes Autos sei "ein Symbol der Macht". Seitdem Anhalt seine Karossen vor seinen Bordellen und Klubs parke, habe es dort "nie mehr Security-Probleme" gegeben.

Zuvor hatte der Angeklagte ein wuchtiges Schlusswort gehalten, das fast länger war als die Plädoyers seines Verteidigers und des Staatsanwalts. 20 Minuten lang referierte Marcus Eberhardt alias Marcus Prinz von Anhalt alias "Prinz Protz". Als er endlich fertig war, gab es sogar Applaus von seinen zahlreichen Anhängern im Zuhörerraum. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale verzichtete großzügigerweise auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Er begnügte sich mit einer Ermahnung.

"Wenn der Geschäftsführer einer Firma kein Fahrzeug mehr gestellt bekommen darf, dann verstehe ich die Welt nicht mehr", tönte der Adoptiv-Prinz des Adoptiv-Prinzen Frederic von Anhalt. Letzterer hatte seinen Adelstitel einst gekauft - und später sozusagen gegen Bares an Marcus Eberhardt weitervererbt. Er brauche nun mal ein Auto, weil er Kunden in ganz Deutschland und drei "Betriebsstellen" in Pforzheim, Neu-Ulm und Stuttgart-Fellbach habe. "Ich lasse mir nicht vorschreiben, mit welchem Auto ich fahre", sprach von Anhalt, "und in einen Zug setze ich mich nicht, das geht ja gar nicht."

Seine Marken "Prinz von Anhalt" und "Prince Germany" brächten ihm Werbe-Einnahmen "im fast siebenstelligen Bereich", diese Marken habe er auch mit seinem großen Karossen über Jahre hinweg aufgebaut. Außerdem gelte: "Ein Rotlicht-Unternehmen braucht halt Werbung." Wenn das der Staatsanwalt und das Gericht nicht kapieren wollten, "dann müssen wir das vielleicht in anderen Instanzen klären."

Drei Steuerprüfer hätten ihm bestätigt, dass seine Autos als Betriebsausgaben angesetzt werden können. Im übrigen sei er "ein stolzer deutscher ehrlicher Steuerzahler". In seinem Buch "Lebenslänglich Lude" hatte er 2003 noch geschrieben: "Steuern zu zahlen kam für mich überhaupt nie infrage."

Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist noch nicht rechtskräftig.

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