Grundsatzurteil erwartet:Höchstes US-Gericht entscheidet über Homo-Ehe

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Der Oberste Gerichtshof in den USA will in einem Grundsatzurteil über die Homo-Ehe entscheiden. (Foto: AP)
  • Die USA gleichen bei der Heirat von Schwulen und Lesben einem Flickenteppich: Einige Bundesstaaten untersagen die Homoehe ausdrücklich, andere stellen homo- und heterosexuelle Paare vollständig gleich.
  • Bis zum Sommer will der Oberste Gerichtshof nun eine Grundsatzentscheidung treffen und die Gesetze vereinheitlichen.
  • Der Ausgang ist allerdings noch offen.

Historische Grundsatzentscheidung

In den USA steht die historische Grundsatzentscheidung über die Homoehe bevor: Der Oberste Gerichtshof in Washington wird voraussichtlich bis zum Sommer klären, ob gleichgeschlechtliche Paare überall im Land heiraten dürfen. Der Supreme Court erklärte, sich mit Klagen aus den Bundesstaaten Ohio, Tennessee, Kentucky und Michigan gegen das dortige Verbot der Homoehe zu befassen.

Auf Bundesebene hatte der Oberste Gerichtshof bereits im Juni 2013 eine Regelung gekippt, welche die Ehe als Zusammenschluss zwischen Mann und Frau definierte. Das sogenannte Gesetz zum Schutz der Ehe (Defense of Marriage Act) aus dem Jahr 1996 hatte festgelegt, dass nur heterosexuelle Ehepartner Vorteile bei Steuern oder Erbschaften erhalten dürfen. Einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit gleichgeschlechtlicher Eheschließungen in allen 50 Bundesstaaten wich der Supreme Court aber lange aus.

Uneinheitliche Regelungen

Die USA gleichen bei der Heirat von Schwulen und Lesben einem Flickenteppich: Einige Bundesstaaten untersagen die Homoehe ausdrücklich, andere stellen homo- und heterosexuelle Paare vollständig gleich. Die Zurückhaltung des Supreme Court bedeutete, dass zunächst Urteile aus niedrigerer Instanz Geltung hatten, die das Verbot der Homoehe als verfassungswidrig einstuften. Die Zahl der Bundesstaaten, in denen gleichgeschlechtliche Eheschließungen erlaubt sind, stieg dadurch auf zuletzt 36.

Im vergangenen November hielt dann das Bundesberufungsgericht für Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan entgegen dem landesweiten Trend das Homoehe-Verbot aufrecht. Angesichts der widersprüchlichen Urteile galt eine höchstrichterliche Klärung nun als unausweichlich.

Gegner und Befürworter begrüßen Schritt des Supreme Courts

Der Supreme Court teilte am Freitag schließlich mit, sich im April in einer Anhörung mit der gesellschaftlich hoch umstrittenen Frage zu befassen. Die Richter wollen klären, ob der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschriebene Gleichbehandlungsgrundsatz Bundesstaaten zur Legalisierung und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Eine Entscheidung dürfte bis zum Ende des Sitzungsjahrs des Obersten Gerichtshofs im Juni fallen.

"Wir haben den Moment der Wahrheit erreicht", sagte Chad Griffin von der Nichtregierungsorganisation Human Rights Campaign, die sich für die Rechte von Schwulen und Lesben einsetzt. "Die neun Richter des Supreme Court haben die Chance, ein für alle Mal eine faire Behandlung von unzähligen Familien zu garantieren."

Auch Gegner der Homoehe begrüßten, dass der Oberste Gerichtshof endlich für Klarheit sorge. Die christlich-konservative Lobbygruppe Family Research Council äußerte die Erwartung, dass das "lange überfällige Urteil" den Bundesstaaten das Recht gebe, die Ehe als "Bund von Mann und Frau" zu definieren. Der Supreme Court ist in ein konservatives und ein linksliberales Lager gespalten. Der Ausgang der Grundsatzentscheidung ist daher schwerlich vorauszusagen.

Präsident Obama unterstützt Homo-Ehe

US-Präsident Barack Obama sprach sich bereits im Mai 2012 für die Homo-Ehe aus. "Für mich persönlich ist es wichtig, voranzugehen und zu betonen, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten können sollten", sagte er damals. Die Mehrheit der Bevölkerung gab in einer Umfrage an, für gleichgeschlechtliche Ehen zu sein. Allerdings zeigen die Ergebnisse eine deutliche Spaltung zwischen den Anhängern der Demokraten (72 Prozent Zustimmung) und denjenigen, die sich zum Lager der Republikaner rechnen (25 Prozent Zustimmung).

© SZ.de/dpa/AFP/mest - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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