Urteil:BGH stärkt Recht der Mieter beim Wohnungskauf

  • Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnungen an Dritte verkauft werden. Aber nur dann, wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses während der Mietzeit vorher in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.
  • Werden dabei die Mieter übergangen, droht dem ehemaligen Vermieter Schadensersatz, urteilte der BGH.
  • Im konkreten Fall klagte eine Mieterin auf Schadensersatz in Höhe des Gewinns, der ihr entgangen ist, weil der beklagte Hausbesitzer die Wohnung an einen Dritten verkauft hatte.

Mieter haben ein Vorkaufsrecht - darauf müssen sie hingewiesen werden

Mieter können Schadenersatz verlangen, wenn sie beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Vorkaufsrecht gilt aber nur dann, wenn Wohnungen eines Mehrfamilienhauses während der Mietzeit vorher in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, um sie einzeln verkaufen zu können. Und auch nur beim ersten Verkauf. Der BGH gab damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Diese macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese selbst zu erwerben und forderte Schadensersatz (Az.: VIII ZR 51/14).

Im zugrundeliegenden Fall hatte der beklagte Hausbesitzer sieben Eigentumswohnungen zum Preis von 1,3 Millionen Euro verkauft, ohne die später klagende Mieterin über ihr Vorkaufsrecht zu informieren. Als der neue Hausbesitzer ihr dann die Wohnung für etwa 266 000 Euro anbot, errechnete die Frau, dass sie bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts die Wohnung etwa 80 000 Euro billiger hätte erwerben können und forderte diesen Betrag vom damaligen Besitzer.

Der BGH entschied nun, dass Mietern ein entgangener Gewinn auch dann zustehen kann, wenn sie auf die Durchsetzung ihres Vorkaufsrechts verzichten, weil der ursprüngliche Vermieter ihnen die verkaufte Wohnung nicht mehr übereignen kann.

Die Regelung soll Mieter vor Verdrängung schützen

Den konkreten Fall wiesen die BGH-Richter an die Vorinstanz zurück. Das Hamburger Landgericht muss den Fall nun prüfen, um festzustellen, ob die Frau Schadenersatz bekommt.

Laut BGH soll das Vorkaufsrecht Mieter nicht nur vor einer Verdrängung durch Drittkäufer schützen. Mieter sollten Wohnungen auch zu einem Preis kaufen können, den ein Dritter zu zahlen bereit ist, um die Mieter an den von potenziellen Käufern "ausgehandelten günstigen Konditionen teilhaben zu lassen", heißt es im Urteil.

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