Düsseldorfer Amtsgericht:Mieter dürfen im Stehen pinkeln

  • Im Stehen pinkeln gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht entschieden.
  • Das Gericht gab damit einem Mieter recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte.

Manchen gilt das Pinkeln im Stehen als eine der letzten Domänen der Männlichkeit. Eine allerdings, die besonders bei Frauen und dem Reinigungspersonal nicht unbedingt gut ankommt. Und offenbar auch bei einem Düsseldorfer Vermieter nicht.

Pinkelt Mann heute noch im Stehen? Oder muss er dabei an den Marmorboden denken? Mit solchen Fragen hat sich nun das Düsseldorfer Amtsgericht beschäftigt - und entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln.

Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, argumentierte das Gericht - und gab damit einem Mieter recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette abgestumpft war.

Vermieter darf Kaution nicht einbehalten

Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvollziehbar und glaubwürdig, befand der Richter. Der Vermieter habe aber kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (Az.: 42 c 10583/14).

Bei der Urteilsbegründung bewiesen die Juristen Humor: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet", heißt es wörtlich. Und weiter: "Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."

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