Fall Tuğçe:Mutmaßlicher Täter beantragt Haftentlassung

  • Der mutmaßliche Täter im Fall Tuğçe A. hat seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt.
  • Der 18-Jährige soll die Studentin geschlagen haben. Sie starb in Folge der Attacke.
  • In Kürze soll Anklage gegen den jungen Mann erhoben werden.

Richter muss entscheiden, ob Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird

Der mutmaßliche Täter im Fall Tuğçe A. hat seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Das bestätigte der Offenbacher Staatsanwalt Axel Kreutz am Montag SZ.de. Zunächst hatte die Bild-Zeitung über den Antrag berichtet.

Voraussichtlich am 4. Februar soll ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht Offenbach stattfinden, sagte Kreutz. Jeder Beschuldigte habe jederzeit die Möglichkeit auf eine mündliche Haftprüfung. Der Richter muss dann entscheiden, ob der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird - oder nicht.

Derzeit sitzt der mutmaßliche Täter in Wiesbaden im Gefängnis. Mit welcher Begründung sein Verteidiger eine Haftprüfung beantragt hat, ist bislang nicht bekannt. Der Anwalt war zunächst nicht zu erreichen. Ob der 18-Jährige allerdings in Freiheit ein normales Leben führen kann, ist fraglich - im Gefängnis soll er Morddrohungen erhalten haben.

Es könnte um die Verhältnismäßigkeit gehen

Für die Vollstreckung eines Haftbefehls sind drei Faktoren entscheidend: ein dringender Tatverdacht, die Haftgründe - also Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr - sowie die Verhältnismäßigkeit. "Bei Jugendlichen wird bei der Anordnung von U-Haft besonders auf den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz geachtet", zitiert die Bild eine Anwältin für Strafrecht.

Tuğçe aus Gelnhausen war Mitte November vor einem Fast-Food-Lokal in Offenbach niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt worden. Knapp zwei Wochen später - an ihrem 23. Geburtstag - wurden die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet. Vor dem Offenbacher Klinikum versammelten sich etwa 1500 Menschen, an ihrem Schicksal hatten Millionen Anteil genommen, insbesondere in den sozialen Netzwerken.

Anklage soll noch im Januar erhoben werden

Die Studentin soll vor der Prügelattacke im Innern des Fast-Food-Lokals zwei Schülerinnen zur Hilfe gekommen sein. Die Mädchen sollen von dem Beschuldigten und seiner Clique bedrängt worden sein.

In Kürze soll in dem Fall Anklage erhoben werden, wie Kreutz mitteilte. Alle notwendigen schriftlichen Unterlagen lägen inzwischen vor. Welcher Straftat der junge Mann angeklagt werde, müsse noch abgewartet werden. Bisher sei wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt worden. Die tödliche Verletzung sei nach den bisherigen Ermittlungen durch den Aufprall von Tuğçes Kopf auf den Asphalt verursacht worden.

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