Urteil zu Sparverträgen:Bank muss hohe Zinsversprechen einhalten

  • Positives Urteil für Sparer: Die Sparkasse Ulm darf hoch verzinste Sparverträge nicht kündigen. Das hat das Landgericht Ulm entschieden.
  • In dem Fall ging es um ältere Verträge, die zu Zeiten höherer Zinsen abgeschlossen worden waren. Wegen der aktuell extrem niedrigen Zinsen ist das für die Bank ein Verlustgeschäft.

Alte Sparverträge mit hohen Zinsen

Die Sparkasse Ulm muss hohe Zinsversprechen an ihre Kunden einhalten. Das Institut dürfe hoch verzinste Sparverträge nicht kündigen, entschied das Ulmer Landgericht. Die Sparverträge, die zwischen 1993 und 2005 vertrieben wurden, haben eine Laufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Für Sparer ist das angesichts aktuell extrem niedriger Zinsen sehr attraktiv - für die Sparkasse ein Verlustgeschäft.

Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er zeige, dass an dem bodenständigen und ehrlichen Image, das die Sparkassen gerne kultivierten, nicht viel dran sei, kritisierten Verbraucherschützer. Auch beim deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) war man nicht glücklich über die Entwicklung in Ulm, schließlich gehört Vertragstreue aus Sicht des DSGV "zum Markenkern der Sparkassen".

Sparkasse will "vernünftige Lösung"

Die Sparkasse Ulm werde das erstinstanzliche Urteil prüfen und dann entscheiden, ob und wie sie weiter vorgehe, sagte ein Sprecher der Bank. Ziel sei es, eine "vernünftige Lösung" mit den Kunden zu finden. Die Sparkasse hat etwa 21 000 sogenannte Scala-Verträge abgeschlossen, bei denen die Zinsen stufenweise steigen. Nach 20 Jahren bekommen die Kunden zusätzlichen zum aktuellen Zinsniveau, das derzeit nahe null liegt, einen Aufschlag von 3,5 Prozent.

Für die Sparkasse kommt erschwerend hinzu, dass einige Scala-Kunden, die lange Zeit nur 50 Euro im Monat in den Vertrag eingezahlt hatten, ihre Überweisungen deutlich aufgestockt haben - die Obergrenze liegt bei 2.500 Euro im Monat. Die Sparkasse zog 2013 die Notbremse und erklärte, sie könne das Angebot in dieser Form nicht mehr verantworten. Ihren Kunden bot sie an, in andere Verträge zu wechseln, worauf sich viele einließen.

Klarer Sieg für den Kläger

Im Zentrum des Streits stehen noch rund 4000 Scala-Verträge. Bisher hat die Sparkasse keinen davon gekündigt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass sie dazu berechtigt wäre. Dagegen hatte ein Kläger eine Feststellungsklage eingereicht, der das Landgericht nun in vollem Umfang stattgab (Az. 4 O 273/13). Der Vertrag dürfe wegen des mittlerweile deutlich niedrigeren Zinsniveaus nicht gekündigt werden, stellte das Gericht klar. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften zum Darlehensvertrag gebe es kein Kündigungsrecht.

Das Landgericht verbot der Sparkasse Ulm zudem, die monatliche Sparrate der Scala-Verträge auf dem aktuellen Niveau einzufrieren. Der Kunde habe - wie einst im Werbeflyer dargestellt - das Recht, die monatliche Sparrate jederzeit auf bis zu 2.500 Euro zu erhöhen oder auf bis zu 25 Euro abzusenken, erklärte das Gericht.

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