Interview mit CDU-Vize:Klöckner erntet scharfe Kritik nach Hitlergruß-Äußerung

Julia Klöckner

Julia Klöckner im Landtag von Rheinland-Pfalz.

(Foto: dpa)
  • Unionspolitikerin Julia Klöckner stellt in einem Interview einen Zusammenhang zwischen dem Zeigen des Hitlergrußes und dem Recht auf freie Meinungsäußerung her.
  • Die Rechtslage dazu ist allerdings eindeutig.
  • Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz weist Vorwürfe von Grünen und SPD als "bösartig" zurück.

Kritik an Pegida

Julia Klöckner, Vizevorsitzende der CDU, hat mit Äußerungen in einem Interview für Aufsehen gesorgt.

Darin sagte sie: "Denn wer sagt 'Je suis Charlie', der muss auf der anderen Seite auch Pegida ertragen können als Teil der Meinungsfreiheit. Ich mag natürlich auch keinen, der sich mit einem Hitlergruß ablichten lässt und Anführer einer Pegida-Demonstration ist. Dennoch ist das Recht auf freie Meinungsäußerung, auch wenn einem die Inhalte nicht gefallen, grundlegend für unsere freie Gesellschaft. Unabhängig davon hoffe ich aber sehr, wenn die Tage wieder länger und abends heller werden, dass so mancher erkennt, wem er da hinterhergelaufen ist."

Zwei Paragrafen im Strafgesetzbuch

Das Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland strafbar. Relevant sind dafür die Paragrafen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung).

Von der rheinland-pfälzischen SPD kam prompt die Forderung nach einer Klärung. "Ein Hitlergruß hat nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. (...) Wir erwarten noch vor der morgigen Plenarsitzung aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus eine Klarstellung von der CDU-Vorsitzenden", ließ Generalsekretär Jens Guth noch am Montag mitteilen.

Die Grünen-Vorsitzenden von Rheinland-Pfalz attackierten die CDU-Politikerin scharf. Katharina Binz warf ihr vor, den Hitlergruß zu verharmlosen. Ihr Kollege Thomas Petry teilte mit, damit hab sich "Julia Klöckner disqualifiziert, wie schon lange nicht mehr".

Auch die Grüne Jugend kritisiert Klöckner scharf. Theresa Kalmer, Bundessprecherin der Organisation, erklärte: "Die Äußerungen von Julia Klöckner sind beschämend schäbig und schlicht falsch. Der Hitlergruß ist ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus und wird als Volksverhetzung unter Strafe gestellt."

CDU nennt Vorwürfe "bösartig"

Nun hat sich der Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion zu dem Fall geäußert: "Bösartig" nannte Olaf Quandt die Kritik von SPD und Grünen an Klöckners Äußerungen. "Ich weise sie mit allem Nachdruck zurück", hieß es in einer Pressemitteilung. Es sei klar, dass der Hitlergruß verboten und strafbar sei und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. "Frau Klöckner eine gegenteilige Meinung zu unterstellen, ist absurd", so Quandt.

Es sei klar erkennbar, dass sich die Aussagen von Frau Klöckner auf das Demonstrationsrecht der Pegida-Anhänger und nicht auf auf ein Bachmann-Bild "und schon gar nicht auf den 'Hitlergruß' beziehen". Eine andere Aussage zu konstruieren, sei unredlich.

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