Samenspender und ihre Kinder:Revolution des Familienrechts

Vater und Kind

Hunderttausend Kinder in Deutschland sind Kinder von Samenspendern, weltweit sind es viele Millionen.

(Foto: dpa)
  • Das Urteil, das der Bundesgerichtshof getroffen hat, ist richtig. Kinder haben ein Recht auf Auskunft über die Identität des Samenspenders.
  • Trotzdem gibt es noch außerordentlichen Rechts- und Regelungsbedarf - so zum Beispiel zu Unterhaltspflichten und Erbrecht.
  • Das Recht kann es sich nicht leisten, solche Fragen offen zu lassen; es muss diese Antworten geben.

Kommentar von Heribert Prantl

Es ist kaum noch ein Stein auf dem anderen, aber das ist gut so: Das deutsche Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so grundlegend geändert wie kein anderes Rechtsgebiet. Neue Paragrafen begleiten die neuen Familien, sie begleiten die Patchworker, sie stützen die unterschiedlichsten Lebensgemeinschaften und ihre Kinder.

Diese neuen Paragrafen nehmen die Realitäten des Lebens ernst, sie beachten und achten den gesellschaftlichen Wandel. Das neue Recht moralisiert nicht übertrieben; es sagt nicht Bäh und Pfui und Nein zu neuen Lebensmodellen; es versucht, des Lebens pralle Fülle zu ordnen. Das ist Recht und das richtig - und die evolutionäre Revolution des Rechts ist noch lange nicht zu Ende. Ehe und Familie haben sich in den vergangen vierzig Jahren mehr verändert als zuvor in vierhundert.

Rechtlich noch vieles ungeklärt

Hier zum Beispiel gibt es noch außerordentlichen Rechts- und Regelungsbedarf: Hunderttausend Kinder in Deutschland sind Kinder von Samenspendern, weltweit sind es viele Millionen. Diese Kinder wachsen auf mit Vätern, die als rechtliche Väter gelten oder ihre sozialen Väter sind. Diese Kinder wachsen auf in hetero- und homosexuellen Familien. Ganz viel ist rechtlich noch ungeklärt: In welchem Verhältnis stehen die Kinder zu ihren biologischen Vätern, zu den Samenspendern also? Wie sieht es aus mit deren Unterhaltspflichten? Und was ist mit dem Erbrecht? So viele Fragen, so wenig Antworten bisher.

Das Recht kann es sich nicht leisten, solche Fragen offen zu lassen; es muss diese Antworten geben. Es darf die Menschen nicht alleinlassen mit den neuen Methoden der Fortpflanzungsmedizin. Das Recht muss gesellschaftsverträglich entscheiden; es muss Vätern, Müttern und Kindern Sicherheit geben. Dazu braucht es wegweisende Antworten der Gerichte; das Urteil, das der Bundesgerichtshof soeben getroffen hat, gehört dazu. Die Bundesrichter haben den Kindern, die mit einer anonymen Samenspende erzeugt wurden, ein Recht auf Auskunft über die Identität des Samenspenders gegeben. Das ist gut so.

Aber damit fangen die Probleme, die geklärt werden müssen, erst richtig an. Das neue Kindschaftsrecht braucht nicht nur klare Urteile. Es braucht vor allem wegweisende Entscheidungen des Gesetzgebers; die stehen noch aus.

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