EU-Datenschutzreform:Nacktscanner und PC-Durchsuchungen

Mit der EU-Datenschutzreform könnten die Computer der Beschäftigten durchsucht und Nacktscanner am Eingang aufgestellt werden, warnt der DGB. Allerdings soll es Öffnungsklauseln für nationale Regelungen geben.

Von Achim Sawall und Friedhelm Greis, Golem.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor heimlichen Durchsuchungen von Beschäftigten-Computern am Arbeitsplatz und Nacktscannern an Werkstoren. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbachsagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, mit der geplanten EU-Datenschutzreform drohte eine "weitflächige Überwachung im Betrieb".

Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, in den abschließenden Verhandlungen über die europäische Datenschutz-Grundverordnung dafür zu sorgen, dass zum Schutz der Beschäftigten "strengere nationale Vorschriften"möglich seien. "Ansonsten sollte der Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in der Verordnung geregelt werden", sagte die Gewerkschafterin anlässlich des neunten Europäischen Datenschutztages am Mittwoch.

Laut Buntenbach haben die europäischen Justiz- und Innenminister im Dezember 2014 festgelegt, dass die Vorschriften für Beschäftigte zwar"spezifischer", aber nicht strenger geregelt werden dürfen. Dies bedeute:"Wenn nach der Verordnung an Flughäfen der Einsatz von Nacktscannern für die Sicherheit des Flugbetriebes datenschutzrechtlich erlaubt ist, könnte auch der einzelne Arbeitgeber bei Torkontrollen diese Vorschrift nutzen."

Öffnungsklausel wahrscheinlich

Buntenbach warnte zudem, dass bei einem Inkrafttreten der geplanten Verordnung eine Kontrolle von Datenschutzvorschriften oder Überprüfung von Datenschutzverstößen durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr möglich sei.

Derzeit scheint es aber wenig wahrscheinlich, dass der Arbeitnehmerdatenschutz durch die Verordnung geregelt wird. Für diesen Bereich werde es eine Öffnungsklausel geben, sagte der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht (Grüne), am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Solche Ausnahmen, auf die vor allem die Bundesregierung in den vergangenen Jahren gedrängt hatte, könnten dann auch für Berufsgeheimnisträger und die Gesundheitsforschung gelten. Bereits im August 2014 hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) von einer entsprechenden Einigung berichtet. Umfassende Ausnahmeregelungen für Bereiche wie Gesundheit, Renten, Steuern und Beschäftigte seien "nicht vernünftig". Durch Öffnungsklauseln werde aber sichergestellt, "dass die Datenschutzstandards, die für uns wichtig sind, auch weiterhin gelten können", hatte der Minister gesagt.

Albrecht forderte die 28 EU-Mitgliedsstaaten am Dienstag dazu auf, sich endlich auf eine gemeinsame Position zu einigen. Sollte es bis Sommer keine Entscheidung mehr geben, sei in diesem Jahr keine Einigung in den sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Parlament und der Kommission zu erwarten. Ohnehin gibt es nach Einführung der seit Jahren diskutierten Verordnung eine zweijährige Übergangsfrist. Die Regelungen dürften daher frühestens Ende 2017 in Kraft treten.

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