Neues Anti-Terror-Gesetz:Als wäre ein Werkzeugkauf strafbar

  • Heute verabschiedet das Kabinett das neue Anti-Terror-Gesetz: Bundesjustizminister Heiko Maas will damit die Ausreise gewaltbereiter Islamisten nach Syrien und in den Irak unter Strafe stellen.
  • Damit wird ein an sich neutraler Vorgang kriminalisiert: Reisen. Das ist so, als würde jemand als Mörder bestraft, weil er im Baumarkt einen Hammer kauft.
  • Angeblich Verdächtige für angebliche Gedanken und Absichten zu bestrafen: das verlässt den Bereich der Rechtsstaatlichkeit.

Von Heribert Prantl

Das neue Anti-Terror-Gesetz, das heute im Kabinett verabschiedet wird, ist ein Hammer. Nicht deswegen, weil es besonders wuchtig und massiv wäre. Da gab es schon ganz anderes, noch viel Wuchtigeres und Massiveres, zu Zeiten von Bundesinnenminister Otto Schily, nach den Attentaten vom 11. September 2001. Ein Hammer ist das neue Anti-Terror-Gesetz deswegen, weil es quasi den Kauf eines Hammers bestraft.

Das neue Gesetz bestraft den Terrorismus nämlich nicht dort, wo er beginnt - sondern schon weit vorher. Es bestraft den potenziellen Täter lange bevor er zu irgendwelchen Straftaten ansetzt. Das neue Gesetz bestraft ihn schon vor dem Versuch, es straft ihn für den Beginn einer an sich völlig harmlosen angeblichen Vorbereitungshandlung. Es bestraft nämlich einen Menschen schon dafür, dass er in ein verdächtiges Land reist - wo irgendwo auch Terroristen ausgebildet werden. Man unterstellt also dem beschuldigten Reisenden, selbst wenn man gar nichts davon weiß, dass er in ein Terrorcamp reist, sich dort ausbilden lassen und dann schwere Straftaten begehen will.

Wer reist, soll bestraft werden

Bisher darf so einer, und auch dies ist für das klassische Strafrecht schon sehr weitgehend, nur bestraft werden, wenn ihm das nachgewiesen werden kann. Dieser Beweis klappt so gut wie nie, und deshalb soll künftig gelten: Wer reist, soll bestraft werden - einfach dafür, dass er reist.

Ein an sich neutraler Vorgang wird zu einem kriminellen Ereignis gemacht. Das ist so, und damit ist man wieder beim Hammer, als würde jemand als Mörder bestraft, weil er im Baumarkt einen Hammer gekauft hat: "Wer einen Mord vorbereitet, indem er einen Hammer kauft oder sich sonst verschafft oder einen solchen einem anderen überlässt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft". Da fasst sich jeder, der so etwas liest, an den Kopf. Aber genau nach dieser Methode soll nun im Anti-Terror-Strafrecht bestraft werden - mit Haft bis zu zehn Jahren. Das ist nicht Strafrecht, das ist repressive Prävention - und diese auf die irrwitzige Spitze getrieben.

Das neue Gesetz setzt dem Unsinn die Krone auf

Gewiss: Man kann mit den Mitteln des Polizeirechts Leute am Reisen hindern, zum Beispiel durch Entzug der Ausweispapiere. Dies mit den Mitteln des Strafrechts machen zu wollen und angeblich Verdächtige für angebliche Gedanken und Absichten zu bestrafen: das verlässt den Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Solche Tendenzen, Fachleute sprechen von "Verpolizeilichung" des Strafprozesses, gibt es zwar schon lange; man muss da nur den schon geltenden Paragrafen 89a Strafgesetzbuch lesen, der die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" geschwätzig bestraft. Aber das neue Gesetz setzt dem Unsinn die Krone auf. Und das Ganze wird nicht besser dadurch, dass es auf einem UN-Übereinkommen beruht.

Solch unförmiges Quasi-Strafrecht schadet mehr, als es nutzt. Es gaukelt Strafrechtsschutz vor, hat aber kaum schützende Wirkung. Das Einzige, was es wirklich kann, ist dies: Es macht das Strafrecht kaputt. Dafür sollte sich ein kluger Justizminister wie Heiko Maas zu schade sein.

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