Gesetz gegen Dschihadisten:Union hält Anti-Terror-Pläne von Justizminister Maas für unzureichend

  • Die Bundesregierung will Reisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen und das Verbot der Terrorfinanzierung verschärfen.
  • Damit will die Bundesregierung die UN-Resolution umsetzen, die angesichts der vielen ausländischen Kämpfer in Syrien und im Irak vom Sicherheitsrat erlassen wurde.
  • Der Union gehen die Entwürfe nicht weit genug. CDU und CSU wollen zusätzlich die Vorratsdatenspeicherung und ein Verbot der Sympathiewerbung einführen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung verschärft das Strafrecht, um besser gegen Terroristen vorgehen zu können. Das Kabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) beschließen, in dem es um zwei Punkte geht: Die Bestrafung von Reisen zu terroristischen Zwecken und das Unterbinden der Terrorfinanzierung. Damit setzt die Regierung unter anderem die UN-Resolution gegen sogenannte foreign fighters um. Die Resolution hatte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angesichts der vielen ausländischen Kämpfer in Syrien und dem Irak verabschiedet. Bisher sollen allein aus Deutschland etwa 600 Islamisten ausgereist sein, um in den beiden Ländern an Kämpfen teilzunehmen.

Künftig soll deshalb bereits die Ausreise und sogar der bloße Versuch der Ausreise in ein Krisengebiet strafbar sein, wenn das Ziel "eine schwere staatsgefährdende Gewalttat" oder die Ausbildung dazu ist. Die Strafrechtsverschärfung hat auch konkrete Folgen für die Strafverfolgung. Zum einen ermöglicht sie die sofortige Festnahme schon bei der Ausreise. Zum anderen erleichtert sie das Abhören Verdächtiger.

Außerdem verbessert die Regierung die Möglichkeiten, gegen Terrorfinanzierung vorzugehen. Bisher gibt es dabei eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle. Es ist nur das Spenden, Sammeln und Entgegennehmen von "nicht unerheblichen Vermögenswerten" strafbar. Diese Schwelle wird jetzt gestrichen. Außerdem wird der Katalog der Gewaltdelikte, die unter das Finanzierungsverbot fallen, erweitert und das Strafmaß erhöht. Künftig soll das Strafmaß bei sechs Monaten bis zehn Jahren Haft liegen. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist bei kleinen Beträgen jedoch ein reduzierter Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahre vorgesehen.

Mit der Einführung dieses eigenständigen Tatbestands der Terrorfinanzierung wird deren Strafbarkeit in das Vorbereitungsstadium ausgedehnt. Bisher kann jemand, der für einen Terroranschlag Geld gespendet hat, erst dann belangt werden, wenn der Anschlag tatsächlich verübt oder wenigstens versucht wurde.

Die Union fordert ein Verbot der Sympathiewerbung

Der Union geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl sagte der Süddeutschen Zeitung, die Union hätte sich von Maas "statt des Päckchens ein Paket gewünscht". Es sei zwar gut, dass jetzt das Reisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe gestellt und die Terrorismusfinanzierung bekämpft werde - beides seien "alte Forderungen der Union". Es würden allerdings zwei wichtige Instrumente fehlen, sagte Strobl. Deutschland benötige die Vorratsdatenspeicherung und das von Maas ebenfalls verhinderte Verbot der Sympathiewerbung.

Bis zum Jahr 2002 standen Sympathiebekundungen für Terrororganisationen unter Strafe. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte den Straftatbestand dann aber gestrichen. Strobl sagte, die Zeiten hätten sich inzwischen dramatisch geändert. Es gehe heute nicht mehr um die Verfolgung von Menschen, die für die RAF demonstrieren. Außerdem biete das Internet inzwischen enorme Möglichkeiten zur Anwerbung von Kämpfern für Isis, al-Qaida und andere Terrorgruppen.

Maas lehnt die beiden Forderungen Strobls jedoch "ganz entschieden ab". Er sagte der SZ bereits im Dezember, es werde "kein deutsches Gesetz" für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Auch das Verbot der Sympathiewerbung sei "weder sinnvoll noch notwendig". Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz sei "das Terrorismusstrafrecht an den Grenzen der Verfassung angelangt - und damit ausgereizt".

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