Prozess im Allgäu:Sechseinhalb Jahre Haft für Ex-Drogenfahnder

  • Der suspendierten Leiter der Kemptener Drogenfahndung wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt: wegen Drogenbesitzes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung seiner Ehefrau.
  • Völlig ungeklärt blieb im Prozess, woher der Beamte das Kokain hatte.

Das Landgericht Kempten hat am Montag den suspendierten Leiter der Kemptener Drogenfahndung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete es eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der 53-jährige ehemalige Karriere-Polizist seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und vergewaltigt und regelmäßig Kokain konsumiert hat. Zu Prozessbeginn hatte Armin N. gestanden, alle vorgeworfenen Taten unter dem Einfluss von Kokain, Psychopharmaka und Alkohol begangen zu haben.

Nachdem seine Ehefrau in der Tatnacht im Februar 2014 die Polizei gerufen hatte, fuhr Armin N. im Rausch davon und wurde von Kollegen am Steuer seines Autos angehalten. Wenig später wurden in seinem Büro 1,8 Kilogramm Kokain gefunden, von dem er regelmäßig konsumiert hatte.

Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf eine Haftstrafe von maximal sechs Jahren und sechs Monaten plädiert. Sie beriefen sich dabei unter anderem auf das Geständnis ihres Mandanten. Zudem habe sich dieser bei seinem Opfer entschuldigt und 35 000 Euro Entschädigung überwiesen.

"Ich bitte um eine zweite Chance"

Der Angeklagte saß während der Plädoyers mit verschränkten Armen mit dem Rücken zur weißen Wand und kaute unruhig auf einem Bonbon herum. In seinem Schlusswort sagte er: "Ich möchte betonen, dass mir die Taten aufrichtig leid tun und ich bitte um eine zweite Chance." Bereits vor Prozessbeginn war es zu einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten gekommen: Dieser "Deal" sah bei einem Geständnis einen Strafrahmen von sechseinhalb bis sieben Jahren vor.

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages hatte das Gericht angeregt, dass die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden. Dem widersprach jedoch der Staatsanwalt. Daraufhin mussten die Zuhörer den Sitzungssaal nur verlassen, als es um den Tatvorwurf der Vergewaltigung ging - zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers. Am zweiten Verhandlungstag hatte der psychiatrische Gutachter hinter verschlossenen Türen ausgesagt, was bei Beobachtern Unmut auslöste.

Völlig ungeklärt blieb im Prozess, woher der Beamte das Kokain hatte. In einer ersten Vernehmung hatte er angegeben, den Stoff aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Kempten erhalten zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass in dieser Behörde bis 2009 beim Umgang mit beschlagnahmten Drogen "nicht alles so lief, wie man sich das vorstellt", wie es der Vertreter der Staatsanwaltschaft München I im Prozess ausdrückte. Aber ein strafbares Verhalten stellten die Ermittler nicht fest.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: