Neuburg an der Donau:Strafbefehl gegen Notarzt aufgehoben

Der Strafbefehl gegen den Notarzt Alexander Hatz wurde aufgehoben. (Foto: Winfried Rein/dpa)
  • Ein Notarzt aus Bayern wurde nach einer Einsatzfahrt angezeigt und bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung.
  • Schnell regte sich dagegen Protest. Eine Online-Petition fand Hunderttausende Unterstützter, die einen "Freispruch" forderten.
  • Nun hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl gegen den Notarzt aufgehoben.

Der Strafbefehl gegen einen bayerischen Notarzt, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bei einer Einsatzfahrt zunächst belangt werden sollte, ist aufgehoben. Der Anwalt des Mannes, Florian Englert, bestätigte das nun.

Der Notarzt sollte sich eigentlich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg an der Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz verantworten. "Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg an der Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt", hieß es am Montagnachmittag in einer Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.

Zu der Entscheidung habe maßgeblich die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt beigetragen, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht einging. Ein strafbarer Vorwurf lasse sich nicht aufrechterhalten.

Was vor der Anzeige passierte

Der Notarzt war im vergangenen April von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrere Autos überholen. Ein Autofahrer zeigte ihn an. Der Arzt bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem drohte ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate.

Neuburg an der Donau
:Notarzt kassiert Anzeige - weil er schnell zum Einsatz fährt

Mit Martinshorn und Blaulicht fährt ein Notarzt zum Einsatz, um ein Kind zu retten. Ein Autofahrer, der sich dadurch genötigt fühlt, zeigt ihn an. Nun soll der Mediziner Strafe zahlen und seinen Führerschein abgeben.

Von Wolfgang Wittl

Der 51-Jährige wollte die Strafe des Amtsgerichts Neuburg an der Donau jedoch nicht akzeptieren. Deswegen wäre es zum Prozess gekommen. Im Internet bekam der Arzt massive Unterstützung. In einer Online-Petition haben seit vergangener Woche mehr als 200 000 Unterzeichner, die "Freilassung" des Notarztes gefordert.

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