Namens-Werbung erlaubt:Bohlen und Ernst August scheitern gegen Spott

Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen

Gingen mit ihrer Klage bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Ernst August Prinz von Hannover (links) und Dieter Bohlen

(Foto: dpa)
  • Musikproduzent Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren.
  • Gegenstand des jahrelangen Rechtsstreits sind Werbeanzeigen des Zigarettenherstellers Lucky Strike.
  • Darin waren die Vornamen der Prominenten ohne deren Erlaubnis verwendet worden. Die betreffenden Anzeigen stammen aus den Jahren 2000 und 2003.

Das Urteil

Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen.

Darum ging es vor Gericht in Straßburg

Geklagt hatten Bohlen und Ernst August, weil ihre Vornamen ohne Erlaubnis in einer ironisch-satirischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke Lucky Strike verwendet worden waren. Die betreffenden Anzeigen stammen aus den Jahren 2000 und 2003. Beide sahen in diesen Anzeigen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.

Eine Anzeige enthielt eine Anspielung ("Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher") auf die 2003 erschienene Bohlen-Biografie "Hinter den Kulissen". In Anspielung auf geschwärzte Passagen in dem Buch waren in der Anzeige die Worte "lieber" "einfach" und "super" unkenntlich gemacht.

Bohlen, der wegen rüder Kommentare in seiner Rolle als Chefjuror der RTL-Castingshow Deutschland sucht den Superstar selbst schon häufig in der Kritik stand, sagte einmal in einem Interview über seine Klage: "Ich verstehe doch Spaß. Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."

Eine weitere Lucky-Strike-Anzeige nahm Bezug auf Medienberichte, wonach Ernst August Prinz von Hannover 1998 und 2000 in tätliche Auseinandersetzungen verwickelt gewesen war. Abgebildet war eine eingedrückte Zigarettenschachtel mit der Aufschrift: "War das Ernst? Oder August?" Die Anwälte des Oberhauptes des Hauses Hannover erklärten zur Klage vor dem EGMR, ihr Mandant werde auf den Plakaten als "brutaler Schläger" an den "sozialen Pranger" gestellt.

So entschieden die Vorinstanzen

Zunächst hatten die Vorinstanzen Bohlen zweimal recht gegeben: Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg hatten für den Musikproduzenten entschieden. Der BGH hob diese Entscheidung 2008 jedoch auf.

Der BGH wies die Klage der Prominenten und ihren Anspruch auf Schadensersatz mit der Begründung zurück, ihre Einwilligung sei unnötig, weil sich die Anzeige "in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt". Auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.

Der EGMR befand nun in seinem Urteil, dass der BGH die Interessen der Beteiligten sorgfältig abgewogen habe. Damit sind für Bohlen und Ernst August alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

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