Mutmaßlicher Geheimnisverrat in Ermittlungsverfahren:Wulff erfuhr es als Letzter

Mutmaßlicher Geheimnisverrat in Ermittlungsverfahren: Am 16. Februar 2012 wurde der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Christian Wulff bekannt, einen Tag später erklärte er im Schloss Bellevue seinen Rücktritt.

Am 16. Februar 2012 wurde der Antrag auf Aufhebung der Immunität von Christian Wulff bekannt, einen Tag später erklärte er im Schloss Bellevue seinen Rücktritt.

(Foto: Johannes Eisele/AFP)
  • Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig läuft seit vergangenen Freitag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen.
  • Lüttig soll in acht Fällen geheime Informationen an Dritte weitergegeben haben. Sieben davon betreffen das Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.

Von Hans Leyendecker

Eine Weile dümpelte der Fall unter der Geschäftsnummer NZS 51 Js 22752/14 dahin. Darunter sammelte die Staatsanwaltschaft Göttingen Strafanzeigen wegen des "Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen u.a." im Fall des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff.

Am 9. Oktober 2014 hakte der Erste Staatsanwalt, Torben Asmus, 40, bei einem der Anzeigenerstatter nach. Er bat um zusätzliche Informationen zu Vorgängen am 16. Februar 2012. An diesem Tag war der Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt worden, und es gab früh den Verdacht, dass möglicherweise Amtsträger unter Verletzung des Dienstgeheimnisses Informationen durchgesteckt haben könnten.

"Schlüsselfigur" Lüttig

Der Anzeigenerstatter, der Bonner Verfassungsjurist Gernot Fritz, nahm sich ein paar Tage Zeit und reichte dann Material zu diesem und einem weiteren Punkt bei der Staatsanwaltschaft ein. In einem siebenseitigen Begleitschreiben legte der 61-jährige Fritz, der mal unter Roman Herzog stellvertretender Amtschef im Bundespräsidialamt war, den Ermittlern "nahe", den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig "als Schlüsselfigur für die Aufklärung der Amtsdelikte anzusehen".

Das Weitere ist bekannt. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat aus einem Verfahren gegen unbekannt ein Verfahren gegen Lüttig, 54, gemacht. Er steht im Verdacht, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium in Hannover sowie als Generalstaatsanwalt im Fall Wulff in sieben Fällen Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben.

Vermutlich sind unter den sieben Punkten auch die rätselhaften Abläufe vom 16. Februar 2012. Am Vormittag dieses Tages riefen Journalisten bei einem Wulff-Anwalt an und sagten, der Antrag, die Immunität aufzuheben, werde "heute" rausgehen. Was Wulff dazu sage? Der wusste davon nichts. Dass eine Sache durchsickert, ist für den Betroffenen schwer nachvollziehbar. Im Fall Wulff kommt hinzu, dass das damalige Staatsoberhaupt ziemlich der letzte war, der davon erfuhr. Am Abend gegen 18 Uhr.

Anzeigenerstatter Fritz behauptete in dem Schreiben an die Ermittler, ein "Übersendungsschreiben des Justizministeriums" an Behörden in Berlin sowie der Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung der Immunität seien "Medienvertretern in Kopie zugespielt worden". Er verwies dabei auch auf die E-Mail eines mit dem Fall befassten Magazin-Journalisten vom 11. Juli 2012 an einen Fritz "bekannten Adressaten".

Eine erstaunliche Korrespondenz: Der Journalist hatte geschrieben, "durch den langen Dienstweg und die damit befassten Personen" sei seinem Blatt "und anderen Medien längst bekannt gewesen, dass der Antrag gestellt worden war". Der Journalist soll, warum auch immer, als Beleg noch Kopien der Dokumente an seinen E-Mail-Kontakt geschickt haben. Der hat den Umschlag aufgehoben. Der Verdacht sei "naheliegend", schrieb Fritz, dass "eine im Ministerium mit dem Vorgang befasste Person" das Magazin informiert habe.

Durchstechereien en masse

In seinem Schreiben an Asmus merkte Fritz an, der Vorgang müsste niedersächsischen Ermittlern eigentlich schon länger bekannt sein. Im Sommer 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Hannover einen bayerischen Anzeigenerstatter mit einem Durchsuchungsbeschluss heimgesucht. Gründe: Ein "bislang unbekannter Täter" sei "verdächtig, interne und vertrauliche Unterlagen" aus dem Wulff-Verfahren an den Anzeigenerstatter "herausgegeben zu haben". Der Bayer hatte Kopien des Antrags auf Aufhebung der Immunität Wulffs seiner Strafanzeige beigefügt. Er berichtete auch von seinem Kontakt zu dem Magazin-Journalisten. Alles sehr merkwürdig.

Auch hatte sich Strafverfolger Asmus bei Fritz erkundigt, welche Informationen der Anwalt zu Vorgängen am 8. und 9. März 2013 habe. Am 8. März hatten die mit dem Verfahren Wulff befassten Staatsanwälte beschlossen, die Anklage auf den Vorwurf der Bestechlichkeit auszudehnen. Am Vormittag des 9. März berichtete ein Magazin vorab über die Entscheidung der Strafverfolger. Ein Wulff-Verteidiger rief dann am Nachmittag bei der Staatsanwaltschaft an, damit diese die angebliche Falschmeldung dementiere. Zu seiner Verblüffung erfuhr er, dass die Meldung stimmte.

Es hat im Verfahren Wulff Durchstechereien en masse gegeben, die fast immer Wulff schadeten, und Lüttig hat in einem Interview gesagt, die Indiskretionen seien "höchst ärgerlich" gewesen. Es gebe aber keinen Hinweis, dass Ermittlungsbehörden etwas durchgesteckt hätten. Zum "Kreis möglicher Informanten gehören im Übrigen auch die Verteidiger".

Die Göttinger Strafverfolger ermitteln nicht nur gegen den Generalstaatsanwalt, sondern auch gegen eine zweite Person, deren Name aus ermittlungstaktischen Gründen nicht genannt werden soll. Es soll sich dabei aber, wie am Wochenende betont wurde, weder um einen Landtags- noch um einen Bundestagsabgeordneten handeln.

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