Prozess in Köln:Jörg Kachelmann will Rekord-Schmerzensgeld

Jörg Kachelmann beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Sein Anwalt verbreitet Zuversicht, er lächelt: Jörg Kachelmann beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

(Foto: dpa)
  • Der Prozess von Jörg Kachelmann gegen die Bild-Zeitung hat begonnen.
  • Der Wetter-Moderator fordert wegen unangemessener Berichterstattung ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe.
  • Das Gericht ließ durchblicken, dass Kachelmanns Klage berechtigt sein könnte.

Schadenersatzprozess hat begonnen

Der Wetter-Moderator Jörg Kachelmann steht wieder vor Gericht. Seine Klage gegen die Bild-Zeitung (Print und Online) wird seit Mittwoch vor dem Landgericht Köln verhandelt. Es geht um ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe.

Der Wetterexperte wirft Bild eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts vor. Es geht dabei um die Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess gegen ihn. Kachelmann (56) war 2011 vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Bild weist seine Vorwürfe als unbegründet zurück.

Der Wettermoderator fordert einen Betrag in Millionenhöhe

Kachelmann, der persönlich vor Gericht erschien, verlangt von der Zeitung und ihrer Online-Ausgabe eine Geldentschädigung von insgesamt 2,2 Millionen Euro.

Er hatte auch gegen die Magazine Bunte und Focus geklagt. Diese Verfahren wurden am Mittwoch jedoch auf einen anderen Termin verschoben. Zusammengerechnet belaufen sich Kachelmanns Forderungen auf 3,25 Millionen Euro.

Sein Anwalt Ralf Höcker rechnet damit, dass er "das höchste in Deutschland jemals eingeklagte Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzung" erzielen wird. Der Sprecher des Landgerichts, Christian Hoppe, sagte: "Es ist in der Tat so, dass die bisher in der Rechtsprechung zuerkannten Geldentschädigungssummen unter dem Betrag lagen, den Herr Kachelmann fordert."

Andeutungen des Richters

Ob sich Kachelmann mit seiner Forderung durchsetzen kann, erschien beim Prozessauftakt fraglich. Das Landgericht Köln regte zunächst eine gütliche Einigung an, andernfalls werde die Kammer ihre Entscheidung am 24. Juni mitteilen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer.

Eßer ließ durchblicken, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlich zu dem Schluss kommen könnte, dass Bild das Persönlichkeitsrecht des Wetterexperten schwerwiegend verletzt habe. Eßer sagte jedoch ausdrücklich nichts zu der Summe, die das Gericht ihm an Geldentschädigung zusprechen würde. Aus seinem Vortrag war jedoch herauszuhören, dass es sich kaum um die von Kachelmann geforderten 2,2 Millionen Euro handeln dürfte.

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