Umstrittene Schiedsgerichte:Diese Staaten wurden von Investoren verklagt

  • Investoren können Staaten jenseits nationaler Gerichte vor internationalen Schiedsgerichten verklagen.
  • Investorenschutz ist ein umstrittenes Thema, besonders im Streit um TTIP, das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA.
  • Aktuelle Zahlen der UN-Handelskonferenz Unctad zeigen, dass 2014 die beteiligten Investoren öfter Recht bekamen als die Staaten, dass es ein EU-Land ganz besonders traf und dass mindestens zwei deutsche Konzerne die Investitionsschutzklauseln nutzten.

Von Jannis Brühl

Wie viel Schutz brauchen Geldgeber, die im Ausland investieren? Die Investorenschutzklauseln in Verträgen zwischen Regierungen beinhalten Vorgaben zu Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staaten (Investor-state dispute settlement, kurz: ISDS). Sie erlauben es Investoren, Staaten vor Gericht zu bringen, wenn sie sich durch politische Entscheidungen einer Regierung enteignet fühlen. Aber es sind nicht irgendwelche Gerichte: Die Verfahren werden vor internationalen Schiedsgerichten geführt, etwa in Washington oder Den Haag, die allerdings als intransparent gelten (Faktencheck zum Investorenschutz hier).

Die Kammern gelten Kritikern als undemokratisch, weil sie keinerlei nationaler Kontrolle unterworfen sind. Drei Richter, auf die sich die Parteien einigen, entscheiden dort, ob der verklagte Staat Millionen oder gar Milliarden Euro Steuergeld an Investoren überweisen muss.

42 neue Verfahren landeten 2014 vor den Schiedsgerichten, zeigen Zahlen der UN (Unctad-PDF auf Englisch). Das sind weniger als in den drei Jahren zuvor, als die Zahlen jeweils einen neuen Höchststand erreicht hatten. 2013 waren es fast 60 Verfahren gewesen. Die tatsächliche Zahl der Klagen dürfte noch höher liegen, da viele Abkommen zum Investitionsschutz Geheimhaltungsklauseln enthalten.

Ein Staat wurde 2014 mit Abstand am häufigsten verklagt: Spanien.

Diese Staaten wurden 2014 am häufigsten verklagt

Früher wurden oft Entwicklungsländer mit schwachen Rechtssystemen vor Gericht gezerrt, seit einigen Jahren treffen die Klagen vermehrt auch Industrieländer. Spanien ist derzeit besonders oft Ziel der Investoren, weil das Land vor zwei Jahren seine Subventionen für Solarstrom komplett strich. Damit endete schlagartig ein Boom, den die Regierung jahrelang mit hohen Staatshilfen angeheizt hatte. Viele Investoren, die wegen der Subventionen ins Land kamen, fühlten sich um ihr Geld geprellt. So ganz freiwillig kam die Kehrtwende der Spanier beim Solarstrom freilich nicht: Die schwere Finanzkrise des Landes zwang die Regierung zu harten Einschnitten bei den Staatsausgaben, die Euro-Gruppe stützte die Banken des Landes mit viel Geld und erwartete Sparsamkeit. Ein gutes Beispiel für die Grundfrage hinter dem Streit über ISDS: Wie viel politischen Spielraum hat eine Regierung noch, wenn ihr als Konsequenz für neue Gesetze Klagen drohen? 2013 war die Tschechische Republik aus ähnlichem Grund wie Spanien gleich siebenmal verklagt worden. Sie hatte eine Steuer auf Solarstrom eingeführt.

Aus diesen Ländern kamen die meisten klagenden Investoren 2014

Dass die meisten Klagen aus den Niederlanden kamen, dürfte daran liegen, dass viele Konzerne über ihre dort ansässigen Tochterfirmen klagen. Gegen Deutschland läuft seit längerem eine Klage des Energiekonzerns Vattenfall, der sich durch die Energiewende um Gewinne geprellt fühlt. Allerdings nutzen umgekehrt auch deutsche Unternehmen Investitionsschutzabkommen gerne.

Mindestens zwei deutsche Firmen nahmen der Unctad zufolge 2014 ISDS-Schiedsgerichte in Anspruch: Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport verklagte die Philippinen auf 353 Millionen Euro. Der Konzern hatte in ein Flughafen-Terminal in Manila investiert, nach einem Regierungswechsel wurden die Verträge gekündigt. Vor wenigen Wochen unterlag Fraport vor dem Schiedsgericht der Weltbank: Das Unternehmen habe kein Anrecht auf Investorenschutz, weil es über verschachtelte Beteiligungen bewusst ein Gesetz umgangen habe, das den Anteil ausländischer Investoren an philippinischen Firmen beschränkt - in diesem Fall dem Flughafenbetreiber in Manila.

Daneben verklagt RWE Innogy, die grüne Tochter des RWE-Konzerns, derzeit wegen einer angeblich verlorenen Solarinvestition - natürlich - Spanien.

Nur in fünf von 30 Verfahren, deren Ergebnisse bekannt sind, wehrten sich Staaten erfolgreich gegen Klagen.

So endeten Schiedsgerichtsverfahren 2014

Kritiker werten auch die Verfahren, die mit einer Einigung enden, als Teilsieg für Investoren, weil auch hier oft Entschädigungssummen fließen, deren Höhe aber meist unbekannt bleibt. Mit neuen Transparenzregeln der zuständigen UN-Kommission Uncitral sollen Verfahren auf der Basis künftiger Abkommen zum Investitionsschutz aber grundsätzlich öffentlich stattfinden.

2014 verhängte ein Schiedsgericht auch die höchste Entschädigungssumme seit es Investitionsschutzabkommen gibt: Die ehemaligen Eigner des Ölkonzerns Yukos bekamen von der Kammer in Den Haag die Summe von etwa 50 Milliarden Dollar zugesprochen, weil der russische Staat sie aus politischen Gründen enteignet hatte. Hintergrund der Verstaatlichung waren Vorwürfe gegen den ehemaligen Yukos-Eigentümer Michail Chodorkowskij, einen Gegner des Kreml unter Wladimir Putin. Wie andere russische Oligarchen soll auch er in den Neunzigern auf unsaubere Weise an den ehemaligen Staatskonzern gelangt sein. Chodorkowskij gehörte allerdings nicht zu den Klägern. Dass Russland je zahlen wird, ist unwahrscheinlich.

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