Nach Einstellung des Prozesses:SPD drängt Edathy zu raschem Parteiaustritt

  • Thorsten Schäfer-Gümbel, stellvertretender Vorsitzender der SPD, fordert Sebastian Edathy zum Austritt aus der Partei auf.
  • Das Verfahren gegen Sebastian Edathy war am zweiten Prozesstag gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
  • Zuvor gestand der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete nach langem Zögern, sich im Internet Material besorgt zu haben, das die Staatsanwaltschaft für kinder- und jugendpornografisch hält.
  • Damit erfüllte er die Bedingung der Staatsanwaltschaft für eine Einstellung.

SPD vermisst Reue bei Edathy

Der SPD-Vorstand drängt den früheren Abgeordneten Sebastian Edathy nach Abschluss seines Kinderpornografie-Prozesses zum raschen Austritt aus der Partei. Das Verhalten sei nicht mit den Grundwerten der Sozialdemokratie vereinbar, sagte der stellvertretende Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. "Deshalb erwarten wir, dass Herr Edathy die SPD verlässt und aus ihr austritt." Die SPD habe das Geständnis und die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, "zur Kenntnis genommen".

"Wir sind fassungslos darüber, dass Sebastian Edathy keinerlei Reue erkennen lässt und sich mit keinem Wort an die Opfer wendet", sagte Schäfer-Gümbel. In Niedersachsen werde das Parteiordnungsverfahren gegen Edathy fortgesetzt. Für einen Ausschluss aus der SPD gibt es hohe Hürden - laut Schäfer-Gümbel spielt aber die Nicht-Verurteilung Edathys keine entscheidende Rolle. Vor einem Jahr hatte die SPD das Ausschlussverfahren angestrengt, die zuständige Schiedskommission ließ es aber zunächst ruhen, um den Ausgang der Ermittlungen abzuwarten.

Prozess gegen Edathy endet mit Einstellung

Der Prozess gegen Edathy war vorher gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Das beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden. Damit gilt Edathy als nicht vorbestraft.

Zuvor hatte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben, die die Staatsanwaltschaft als kinder- und jugendpornografisch einstuft. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll vor dem Landgericht Verden. "Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht", räumte Edathy in der Erklärung ein.

Die Bedingung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte ein eindeutiges Schuldeingeständnis des 45-jährigen Edathys am ersten Prozesstag vor einer Woche zur Bedingung für eine Einstellung gemacht. Dass es sich bei der Erklärung um solches handelt, weist Edathy jedoch zurück:

Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Pikanter Informationsfluss im Fall Edathy

Die Affäre sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, dass Edathy vorab durch Partei- oder Behördenkreise über die Ermittlungen informiert wurde. Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss befasst sich mit dem Thema.

Zudem soll der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig Informationen über das laufende Verfahren an Dritte weitergegeben haben.

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