Falsche Chefarztabrechnungen:Klinikum rechts der Isar zahlt Geld zurück

Klinikum Rechts der Isar in München, 2014

Das Klinikum rechts der Isar zahlt zu viel entrichtete Honorare für Chefarztbehandlungen an die Patienten zurück.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Das Klinikum rechts der Isar beginnt mit Rückzahlungen wegen fehlerhafter Chefarztabrechnungen.
  • Einer niedrigen zweistelligen Zahl von Betroffenen wird zu viel gezahltes Geld zurücküberwiesen - es geht insgesamt um eine Summe von knapp unter 40 000 Euro.
  • In der chirurgischen Abteilung der Klinik wurde der Chefarzt in OP-Berichten als Hauptoperateur genannt, obwohl er an einigen der Eingriffe nicht beteiligt gewesen sein soll.

Von Christina Berndt und Sebastian Krass

Das Klinikum rechts der Isar beginnt mit Rückzahlungen wegen fehlerhafter Chefarztabrechnungen. "Die betroffenen Patienten wurden bereits oder werden in den nächsten Tagen informiert", erklärte das Klinikum der Technischen Universität (TU) auf Anfrage. Es handele sich um eine "niedrige zweistellige Zahl" von Patienten. Auf Nachfrage sagte eine Sprecherin, es seien "weniger als 20" Betroffene, "die Zahlungen betragen pro Patient nicht mehr als 2000 Euro". Insgesamt geht es demnach also um eine Summe von knapp unter 40 000 Euro.

Die fehlerhaften Abrechnungen gehen zurück auf Behandlungen in der chirurgischen Abteilung des Rechts der Isar. Der dortige Chefarzt, Professor Helmut F., wurde in OP-Berichten als Hauptoperateur genannt, obwohl er an einigen der Eingriffe nicht beteiligt gewesen sein soll. In einigen Fällen ließ sich das nachweisen, weil er zur gleichen Zeit auf Kongressen Vorträge hielt oder Seminare moderierte. Er habe die fehlerhaften Berichte versehentlich unterschrieben, so F. Die Staatsanwaltschaft München hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug eingeleitet. Zum Stand der Ermittlungen äußert sie sich nicht.

F. weist den Vorwurf zurück. Er erledige seine Arbeit "stets mit größtmöglicher Sorgfalt".

Interne Untersuchungen sind abgeschlossen

Die Zahl der betroffenen Patienten ist offenbar höher als die Verantwortlichen bisher angenommen hatten. Vor zwei Monaten noch hatten das Klinikum und F. in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt, man habe "einige wenige Fälle identifiziert, bei denen fehlerhaft dokumentiert wurde". Aus Sicht des Rechts der Isar ist das Thema nun erledigt, zumindest erst einmal: "Die internen Untersuchungen sind vorläufig abgeschlossen. Sollten sich neue Hinweise ergeben, können sie jederzeit wieder aufgenommen werden." Im Übrigen unterstütze man die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Professor F. muss selbst einen Teil zu den Rückzahlungen beisteuern, erklärte die Kliniksprecherin, und zwar "entsprechend seinen Einnahmen für die Chefarztleistung". Um welche Summe es genau geht, lässt das Klinikum offen. Üblicherweise führen Krankenhäuser einen Teil der erhöhten Einnahmen, die sie für Chefarztbehandlungen erhalten, an die Chefärzte ab - sofern diese zur Privatliquidation berechtigt sind. Das übrige Geld bleibt bei den Kliniken. F. erklärt, es sei für ihn "eine Selbstverständlichkeit, dass Abrechnungen, in die sich ein Fehler eingeschlichen hat, sofort korrigiert werden, wenn der Fehler erkannt ist".

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