Betrug per E-Mail:Vermeintlicher Lottogewinner wird zum Geldwäscher

  • Wilhelm W. glaubte, dass er mehrere Hunderttausend Euro im Lotto gewonnen hat. Schließlich bekam der Rentner E-Mails von einer Anwältin aus London.
  • Immer wieder überwies W. ihr Geld, nie kam der vermeintliche Gewinn bei ihm an.
  • Am Ende wurde W. unfreiwillig selbst zum Geldwäscher. Der Rentner muss nun dafür eine Geldstrafe zahlen.

Von Christian Rost

Rechtsanwältin Christin Muller aus London ist eine hartnäckige Frau. Fast 200 E-Mails hat sie einem Rentner aus dem Landkreis Starnberg geschrieben, damit er ihr noch mehr Geld überweist. 8100 Euro hatte sie ihm wegen angeblicher Gebühren für die Überweisung eines Lotteriegewinns schon aus der Tasche geleiert. Damit war Wilhelm W. finanziell am Ende.

Doch er glaubte noch immer fest an seinen Gewinn, weshalb er sich von Frau Muller dazu überreden ließ, ihr sein Bankkonto zur Verfügung zu stellen. Über dieses Konto wurden die Zahlungen anderer geprellter Lotterie-Gewinner abgewickelt. Dem Rentner brachte das eine Anzeige wegen Geldwäsche ein. Nun war er nicht nur Opfer eines Betrugs geworden, sondern auch Täter. Einsehen wollte er das nicht: Am Donnerstag wehrte er sich am Landgericht München I gegen eine vom Starnberger Amtsgericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 3150Euro.

"Ich schaue nur meine Mails an"

W. war sein ganzes Berufsleben lang Lastwagenfahrer und hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Er lebt mit seiner Frau von 1700 Euro Rente, ein Drittel davon geht für die Miete drauf, mit weiteren 139 Euro monatlich muss er einen Kredit abstottern, den er wegen Frau Muller aufgenommen hat. Die erste E-Mail von dieser Dame, die natürlich einen falschen Namen benutzte, erhielt W. im April 2013. Dazu ist anzumerken, dass sich der Mann mit dem Internet kaum auskannte und auch nichts über die vielen Betrügereien im Netz wusste. "Ich schaue nur meine Mails an", sagte er.

Immerhin hatte er schon mal von Google gehört, deshalb freute er sich, als er von der angeblichen Londoner Rechtsanwältin eine "Google-Gewannbenachrichtigung" erhielt. Wie dieses Wort, waren auch die meisten anderen in der Mail falsch geschrieben. In "miserablem Deutsch" waren sämtliche Nachrichten von Frau Muller verfasst, wie die Vorsitzende Richterin Sabine Klempt konstatierte. Wilhelm W. irritierte das nicht, er starrte immer nur auf die Zahl: 615 810 Euro habe er gewonnen. "So viel Geld hatte ich noch nie." Warum auch zweifeln? Frau Muller hatte ihm doch versichert: "Ich schwöre, alle Information legal."

Staatsanwaltschaft wirft dem Rentner "Leichtfertigkeit" vor

Zuerst überwies ihr W. per Western Union 800 Euro. Das Geld sollte ein Kurier erhalten, der ihm den Gewinn-Scheck zu Hause vorbeibringen sollte. Der Kurier kam aber nicht, weil, wie Frau Muller mit starkem Akzent in einem Telefonat mit W. bedauerte, der Internationale Währungsfonds den Scheck beschlagnahmt habe. Für 3800 Euro könne man die Sache in Ordnung bringen, meinte Frau Muller. W. überwies das Geld nach London. "Großbritannien ist doch ein Rechtsstaat und der Gewinn sollte von einer christlichen Bank ausgezahlt werden", rechtfertigte er seine Naivität.

Doch sein Gewinn kam einfach nicht. Frau Muller meinte nun, W. solle sich das Geld am besten persönlich abholen. Sie reserviere für ihn ein Flugticket und ein Hotelzimmer, wofür er nochmals 2000 Euro zahlte. Naja, meinte Frau Muller noch, und ein paar kleinere Gebühren seien halt zu begleichen. Nachdem W. sogar einen Kredit über 3500 Euro aufgenommen und alles nach England transferiert hatte, war bei ihm "finanziell Feierabend". Den Gewinn wollte er trotzdem haben. Deswegen habe er Frau Muller einen Gefallen getan. Als auf seinem Konto 14 000 Euro eingingen, die zehn andere geprellte Gewinner als vermeintliche Gebühren überwiesen hatten, hob er die gesamte Summe ab und schickte sie nach London. Nun steckte W. mitten drin in kriminellen Machenschaften. Klar wurde ihm das erst, als ihn die Kripo Fürstenfeldbruck zur Vernehmung vorlud.

"Leichtfertig" habe er gehandelt, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. "Er hat einen größeren Schaden als alle anderen Geprellten", konterte Verteidiger Wilfried Hasse. "Es hat sich geradezu der Gedanke aufgedrängt, dass da ein Betrug dahinter steckt", entschied das Gericht - und verwarf die Berufung des Rentners. Nun muss er auch noch die Geldstrafe zahlen.

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