Schäftlarn/Berg:Der Kampf dauert an

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Schäftlarn findet sich mit den geplanten Windkraftanlagen in der Nachbargemeinde Berg nicht ab. Deren Bürgermeister will allerdings "die Maschinerie" nicht stoppen

Von Ingrid Hügenell, Schäftlarn/Berg

Der Kampf der Gegner der Windräder in den Wadlhauser Gräben ist nicht vorbei. Zwar hat das Umweltministerium mitgeteilt, der Wespenbussard habe durch die Windkraftanlagen kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko, doch noch gibt es, zumindest nach Ansicht der Windradgegner, Chancen, den Bau der vier Windräder, den die Gemeinde Berg vorhat, noch zu verhindern. Denn es sind einige Klagen und Beschwerden anhängig, über die bisher nicht entschieden wurde. Einige sind sogar ganz neu.

Seit Donnerstag liegen dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mehrere Beschwerden von Privatleuten und der Gemeinde Schäftlarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der vier Windkraftanlagen vor. Diese schließt auch die baurechtliche Genehmigung ein. Der VGH bittet in der Eingangsbestätigung die Gemeinde Berg, "mit der Durchführung des strittigen Vorhabens nicht zu beginnen, bevor der VGH über diese Beschwerde entschieden hat". Eine solche Bitte hat nach Auskunft von VGH-Pressesprecherin Bettina Clos einerseits keine verbindliche Wirkung. Andererseits sehen die Windkraftgegner darin aber wohl doch einen Hoffnungsschimmer. Sehr groß kann der aber nicht sein. Denn die Beschwerden richten sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar. Das Gericht hatte es abgelehnt, eine aufschiebende Wirkung von Klagen gegen die Genehmigung der Windkraftanlagen anzuerkennen. Nun muss sich der VGH als nächste Instanz damit befassen.

Da die Beschwerden so neu sind, sind weder die Gemeinde Berg noch deren Rechtsanwalt darüber schon offiziell informiert. Der Berger Bürgermeister Rupert Monn erklärt auf Nachfrage dennoch, der Bitte, noch nicht zu bauen, werde man wohl eher nicht nachkommen. "Die Maschinerie für den Bau läuft und ist nicht ohne Weiteres zu stoppen", sagt er. Im April oder Mai sollen die Erdarbeiten an den vier Standorten beginnen, sie wurden bereits ausgeschrieben. "Wir gehen davon aus, dass alle vier Anlagen noch dieses Jahr in Betrieb gehen werden", bekräftigt Monn.

Doch nach den Worten von Schäftlarns Zweiter Bürgermeisterin Maria Reitinger wollen alle Kläger, die Gemeinde, Privatleute und der Verein zum Schutz der Wadlhauser Gräben, sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Die Neufahrner fürchten durch die mehr als 200 Meter hohen Rotoren Beeinträchtigungen durch Schallemissionen und Schlagschatten sowie einen Wertverlust ihrer Grundstücke und Häuser. Die Standorte in den Wadlhauser Gräben liegen etwa 1200 Meter von den ersten Neufahrner Häusern entfernt.

Der Verein zum Schutz der Wadlhauser Gräben sieht darüber hinaus seltene Vogelarten wie den Rotmilan, den Wespenbussard sowie einige Fledermausarten gefährdet. Auch der Verein hat gegen die Genehmigung geklagt. Es werde noch vom Gericht geprüft, ob er klageberechtigt ist und die Klage berechtigt ist, erklärt dessen Vorsitzende Melani Suckfüll. "Wir sind guter Dinge, dass es für uns gut weitergeht", sagt sie. Der Verein habe gute Rechtsanwälte. Den Bescheid des Landesamts für Umwelt, nach dem der geschützte Wespenbussard nicht signifikant gefährdet sei, hält sie für lächerlich.

Wie der Schäftlarner Bürgermeister Matthias Ruhdorfer erklärt, soll nun geprüft werden, ob im Betrieb der Windkraftanlagen Gefahren für den Wespenbussard wie für geschützte Fledermäuse auftreten. Sollte das der Fall sein, müssten die Rotoren laut Ruhdorfer zeitweise abgeschaltet werden, etwa nachts, wenn die Fledermäuse unterwegs sind.

Über die Klagen der Gemeinde Schäftlarn und von drei Privatleuten gegen den Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Berg, der die Wadlhauser Gräben als Standort festlegt, verhandelt der VGH am Dienstag, 10. März. Doch offenbar hält der VGH diese Normenkontrollklage für unzulässig und hat deshalb einen Ortstermin in den Wadlhauser Gräben abgesagt, der für 26. Februar vorgesehen war. Die Aussichten, dass die Schäftlarner Klage Erfolg haben wird, hält auch Bürgermeister Ruhdorfer für gering.

© SZ vom 07.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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