Prozess am Landgericht:"Die Vorwürfe sind zutreffend"

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Ein Penzberger gesteht den sexuellen Missbrauch dreier Kinder

Von Andreas Salch, Penzberg

Ein Informatiker aus Penzberg hat vor dem Landgericht München II gestanden, dass er die drei Töchter seiner ehemaligen Lebensgefährtin sexuell zum Teil schwer missbraucht hat. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten noch Kinder und zwischen neun und 13 Jahren alt. Die Ermittler kamen dem 49-Jährigen auf die Spur, als sie im November 2013 seine Wohnung durchsuchten. Dabei fanden sie 28 130 kinderpornografische Bild- und Videodateien. Unter den Aufnahmen befand sich nach Angaben eines Verteidigers auch solche, auf denen die drei Mädchen abgebildet waren.

Da es sich bei sexuellem Missbrauch um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, begann die Staatsanwaltschaft deswegen von sich aus gegen den Informatiker zu ermitteln. Von den drei inzwischen jungen Frauen habe keine Anzeige gegen den 49-Jährigen erstattet, sagte der Anwalt des Angeklagten am Rande des Prozesses. Die sexuellen Übergriffe fanden in der Zeit zwischen August 2000 und September 2003 statt. In zwei Fällen kam es zu einer Vergewaltigung.

Der Prozess gegen den Informatiker vor der 4. Strafkammer begann mit erheblicher Verzögerung. In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim hatte man vergessen, den Penzberger am Morgen mit dem Gefangenentransport zum Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße zu schicken. Während der Wartezeit kam es zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Rechtsgespräch. Für den Fall eines vollumfassenden Geständnisses sicherte die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Thomas Bott dem Informatiker zu, eine Strafe zwischen fünfeinhalb und höchstens sechseinhalb Jahren zu verhängen. Andernfalls müsse der Angeklagten mit einer Verurteilung von bis zu acht Jahren und sechs Monaten rechnen, sagte Richter Bott.

Kurz nach Beginn der Verhandlung am Nachmittag ließ der Informatiker über seinen Anwalt Ulrich Schreyer lapidar erklären: "Die Vorwürfe sind zutreffend." Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren wegen Besitzes kinderpornografischer Bild- und Videodateien vorläufig ein, da dieser Komplex im Hinblick auf die verbleibenden weitaus gravierenderen Taten nicht weiter ins Gewicht falle. Der Informatiker will mit seinen Opfern einen Vergleich schließen und ihnen insgesamt 18 000 Euro überweisen. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 17.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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