Verbotsverfahren:Karlsruhe fordert mehr Beweise für Abschaltung von V-Leuten in der NPD

  • Der Bundesrat soll gegenüber dem Bundesverfassungsgericht belegen, wie verdeckte Informanten innerhalb der NPD abgeschaltet wurden.
  • Die NPD hatte in Schreiben an das Gericht angezweifelt, dass die V-Mann-Problematik ausgeräumt sei.
  • Gegen den Verbotsantrag gegen die NPD gab es von Anfang an Vorbehalte.

Bundesverfassungsgericht fordert Beweise

Die Vorgabe war klar: Das Material für das NPD-Verbotsverfahren sollte diesmal keine Informationen von V-Leuten enthalten. Die Innenminister gaben dafür eigens Testate ab. Doch das reicht dem Bundesverfassungsgericht offenbar nicht aus. Es verlangt vom Bundesrat, im NPD-Verbotsverfahren weitere Beweise zur Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. In einem Beschluss fordert das Gericht zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll die Länderkammer "darstellen und belegen", wie die verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes - sogenannte V-Leute - in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei abgeschaltet wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann.

Zugleich soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. "Soweit er angeboten hat, die entsprechenden Weisungen des Bundes und der Länder vorzulegen, möge er dies tun", heißt es in dem Beschluss.

NPD bezweifelt, dass V-Mann-Problematik ausgeräumt sei

Der erste Vorstoß für ein Verbot der rechtsextremen Partei scheiterte 2003. Die Richter kritisierten damals, dass V-Leute des Verfassungschutz bis in die Führungsebene der NPD hinein gewirkt haben.

2013 hatten die Länder ihren Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD in Karlsruhe eingereicht. Um den erneuten Verbotsantrag durchzusetzen, hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, seit April 2012 keine verdeckten Spitzel mehr einzusetzen.

Die NPD hatte in ihren Schriftsätzen an das Verfassungsgericht jedoch bestritten, dass die V-Mann-Problematik ausgeräumt sei. Die Erklärungen von Ministern könne bei einem derartigen Verfahren nicht als Beweis ausreichen, hieß es. Zudem bestehe die Gefahr, dass der Prozessbevollmächtigte und die Vorstandsmitglieder der NPD abgehört würden und damit die Prozessstrategie der Partei ausgeforscht werde.

Erfolgsaussichten des Antrags sind gering

Die NPD-Spitze will sich an diesem Dienstag mit der Entwicklung befassen. Die Innenminister der Länder wollten sich noch am Montagnachmittag am Rande eines Treffens in Brüssel äußern. Gegen den Antrag hatte es von Anfang an Bedenken gegeben, die Erfolgsaussichten werden von Experten angezweifelt. Bundesregierung und Bundestag hatten sich dem Verbotsantrag nicht angeschlossen.

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