Parteienfinanzierung:1,4 Millionen für die NPD

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  • Die "Festsetzung der staatlichen Mittel" für Parteien ist am Mittwoch bekannt geworden.
  • Hauptprofiteure sind SPD und CDU. Die Sozialdemokraten erhalten 48,6 Millionen Euro, die Christdemokraten 47,9 Millionen. Es folgen die Grünen (14,8), die CSU (12,7) die Linken (10,7) und die FDP (9,2).
  • Die NPD erhält exakt 1 415 502,86 Euro an staatlichen Zuwendungen. Auch die Republikaner, "Pro NRW" und "Pro Deutschland" dürfen sich über Geld freuen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es ist eine Zahl, die die Debatte über ein NPD-Verbot noch einmal befeuern dürfte. Die Rechtsradikalen erhalten für das vergangene Jahr exakt 1 415 502,86 Euro an staatlichen Zuwendungen. Das geht aus der am Mittwoch bekannt gewordenen "Festsetzung der staatlichen Mittel" hervor - früher hieß dieser Posten "Wahlkampfkosten-Erstattung". Solange die NPD nicht verboten ist, hat sie ein Recht darauf, bei der Parteienfinanzierung berücksichtigt zu werden. Auch die Republikaner, Pro NRW und Pro Deutschland dürfen sich über Geld freuen. Den Republikanern steht fast eine Million Euro zu, die beiden Pro-Parteien bekommen zusammen gut 180 000 Euro.

Hauptprofiteure sind aber auch diesmal SPD und CDU. Die Sozialdemokraten erhalten 48,6 Millionen Euro, die Christdemokraten 47,9 Millionen. Es folgen die Grünen (14,8), die CSU (12,7) die Linken (10,7) und die FDP (9,2). Die erst vor zwei Jahren gegründete AfD kommt bereits auf 5,4 Millionen Euro. Insgesamt werden 20 Parteien bezuschusst - unter ihnen auch die Satire-Partei des ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn (56 444 Euro) und die Bayernpartei (174 187 Euro).

Die Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung errechnet sich nach einem komplizierten Verfahren. Dabei werden zunächst die Ergebnisse bei den jeweils letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen herangezogen. Die Parteien erhalten für jede Listenstimme 70 Cent. Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es sogar 85 Cent, das bevorzugt kleinere Parteien. Um berücksichtigt zu werden, müssen die Parteien aber mindestens ein Prozent (Landtagswahlen) oder 0,5 Prozent (Bundestags- und Europawahlen) der gültigen Listenstimmen erreicht haben. Außerdem erhalten die Parteien 38 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung erhalten haben - dazu zählen etwa Mitgliedsbeiträge und Spenden. Nach dieser ersten Rechenrunde gibt es dann allerdings zwei Kappungsgrenzen, die eingehalten werden müssen.

Zahl der Nichtwähler hat keine Auswirkung auf die Zuschüsse

In Deutschland dürfen Parteien nicht überwiegend staatlich finanziert werden. Deshalb dürfen sie maximal mit so viel Geld bezuschusst werden, wie sie selbst eingenommen haben. Bei sechs der 20 Parteien wurde deshalb der eigentlich errechnete Anspruch gekürzt, unter ihnen waren die Piraten und die Freien Wähler.

Außerdem dürfen alle Gruppierungen zusammen laut Parteiengesetz nicht mehr als 156,7 Millionen Euro erhalten. Für 2014 haben sie zusammen eigentlich einen Anspruch auf 163,5 Millionen Euro erworben. Wegen dieser zweiten Kappungsgrenze wurden ihre Zuschüsse aber gleichmäßig so gekürzt, dass am Ende die vorgeschriebene Obergrenze erreicht wurde. Wegen dieses Verfahrens hat die Zahl der Nichtwähler diesmal keine Auswirkung auf die Zuschüsse. Die Parteien erhalten ja noch nicht einmal für alle Stimmen, die sie bekommen haben, Geld.

Der vergleichsweise hohe Anspruch der NPD resultiert nicht aus guten Einzelergebnissen, die Partei sitzt nur noch in Mecklenburg-Vorpommern in Fraktionsstärke im Parlament. Die Rechtsradikalen sammelten stattdessen bei vielen Wahlen jeweils kleine Ansprüche. Sie konnten in zehn der 16 Bundesländer sowie bei den Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament die Hürden für die Parteienfinanzierung überspringen.

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