Feldkirchner Kiesgrube:Furcht vor Schadstoffen

Dass Gift ins Trinkwasser gelangt, will die Schutzgemeinschaft Feldkirchen-Moosham verhindern. Deshalb fordert sie unangemeldete Kontrollen der Feldkirchner Kiesgrube. Den Proben, die bereits genommen werden, misstraut sie - denn die prüfende Firma arbeitet direkt für den Verantwortlichen.

Von Claudia Koestler

Auch heuer will die Schutzgemeinschaft Feldkirchen-Moosham ein wachsames Auge auf Wasser, Boden und Luft auf ihrem Gebiet haben. Das Versprechen gaben die Mitglieder am Mittwoch bei ihrer Jahresversammlung im Gasthaus Hansch in Feldkirchen. Mitte der 1990-er Jahre hatte sich die Vereinigung gegründet, weil der Landkreis damals eine Kiesgrube zu einer Mülldeponie umfunktionieren wollte.

Nur weil ein Gutachten des Wasserzweckverbandes Harmatinger Gruppe, der Moosham, Feldkirchen, Föggenbeuern und Umgebung mit Trinkwasser versorgt, belegt hatte, dass das Grundwasser aus Richtung Kiesgrube fließt, ließ sich die Deponie abwenden. Fünf Jahre später siedelte sich die Münchner Firma Bergmann an und nutzt seither einen Teil der Feldkirchner Kiesgrube, um Schutt abzuladen. Die Schutzgemeinschaft bleibt deshalb aufmerksam, damit keine Schadstoffe aus dem Schutt noch nach Jahren ins Trinkwasser sickern.

Per Auflage darf die Firma nur Material der Klasse "Z1.1" verfüllen, also "gering belastetes Material". Doch was sich genau hinter diesem Begriff verbirgt, darüber gab es eine Kontroverse unter den 14 Anwesenden. Die Klassifizierung von Abfall ist in einem Regelwerk namens "Laga" festgeschrieben, konkretisiert durch einen "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen". Demnach gibt es vier Z-Gruppen, unterteilt nach der Schadstoffbelastung: Z.0 darf uneingeschränkt verfüllt werden, weil es völlig unbelastet ist. Es geht weiter über Z 1.1 und Z 1.2 bis zu Z.2, sogenanntem "belasteten Material". Was höher beziffert wird als Z.2, muss auf speziellen Deponien entsorgt werden.

In Z.2 können grundsätzlich belastetes Abbruchmaterial, Bauschutt und Reststoffe enthalten sein. Beispiele für Belastungen wären Chlorid oder Schwermetalle wie Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber oder Zink. Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt kann Z.2 bis zu 1000 Milligramm Blei pro Kilogramm enthalten, bis zu zehn Milligramm Kadmium und zehn Milligramm Quecksilber, während es bei Z 1.1 maximal 140 Milligramm Blei, zwei Milligramm Cadmium und ein Milligramm Quecksilber sein dürfen.

Die Schutzgemeinschaft fordert, mit unangemeldeten Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde nachzuweisen, dass in Feldkirchen nur Material der Klasse Z.1.1 verfüllt wird. Bislang, so meinten Anwesende, würden die Proben von einer Firma genommen, die exklusiv für Bergmann arbeite. Karin Hansch, Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, und Stellvertreter Leonhard März hatten sich an Eglings Bürgermeister Hubert Oberhauser gewandt, das Landratsamt sicherte zu, in Kürze Kontrollen vorzunehmen. "Bergmann will doch sicher auch, dass einwandfrei belegt wird, dass alles in Ordnung läuft", so Hansch.

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