Prügel-Attacke von Spahic:"Er ist selber schockiert"

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Muss Sanktionen fürchten: Emir Spahic (links). (Foto: Bernd Thissen/dpa)
  • Auf einem Video sieht man den Leverkusener Verteidiger Emir Spahic bei der Schlägerei nach dem DFB-Pokal-Viertelfinale.
  • Auch aufgrund dieser Aufnahmen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Es ist eine Haftstrafe möglich.
  • Der Verein schließt Sanktionen gegen den Spieler nicht aus.

Die Schläge von Spahic sind auf Video zu sehen

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Emir Spahic vom Fußball-Bundesligisten Bayer Leverkusen wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn.

Eine Gruppe um Spahic hatte sich im Anschluss an die Viertelfinal-Niederlage im DFB-Pokal am Mittwoch gegen Bayern München (3:5 i.E.) in der BayArena eine handfeste Auseinandersetzung mit Ordnern des Vereins geliefert. Mehrere Medien veröffentlichten nun ein Video des Vorfalls. Auch Schläge von Spahic und eine Kopfnuss gegen einen Ordner sind darin zu erkennen.

"Es sind Aufnahmen, die für die richtige Bewertung der Sach- und Rechtslage, von Bedeutung sein werden", sagte Willuhn, der zudem erklärte, dass der Strafrahmen bei einer schweren Körperverletzung zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft liege.

"So kenne ich den Spieler nicht"

Der Verein hat Sanktionen gegen den Abwehrspieler nicht ausgeschlossen. Man werde "eine gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten finden", teilte Bayer-Sprecher Dirk Mesch mit. Der Werksklub kündigte eine "schonungslose und vollständige Aufklärung des Sachverhaltes" an. Bayer-Trainer Roger Schmidt sagte nach einem Gespräch mit mit dem 34-jährigen Bosnier: "Nicht nur ich bin schockiert, er selber ist auch schockiert. So kenne ich den Spieler nicht. Er war auf dem Platz immer aggressiv, aber nie unfair. Ich muss mir jetzt ein umfangreiches Bild machen."

Spahic werde sich - auch im Namen seiner Gruppe - bei den betroffenen Ordnern persönlich entschuldigen. Der Innenverteidiger, der in Leverkusen noch einen Vertrag bis Juni 2016 besitzt, wird dem Tabellenvierten in den kommenden Spielen wegen einer Syndesmose-Verletzung nicht zur Verfügung stehen.

In einer früheren Version des Artikels wurde die Bezeichnung "schwere Körperverletzung" benutzt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die entsprechende Stelle in "gefährliche Körperverletzung" geändert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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