Libor-Skandal:Deutsche Bank rechnet mit Milliardenstrafe

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Das Logo der Deutschen Bank als verzerrtes Spiegelbild an einer gegenüberliegenden Hochhausfassade. (Foto: dpa)
  • Die Deutsche Bank geht davon aus, dass sie 1,5 Milliarden Euro für Rechtsstreitigkeiten zahlen muss.
  • Das entspricht der Summe, die das Geldinstitut in einem Vergleich mit Regulierern aus den USA und Großbritannien zahlen soll.
  • Es geht dabei um Zinsmanipulationen, durch die sich die Deutsche Bank bereichert haben soll.
  • Trotzdem wird die Bank im ersten Quartal 2015 einen Gewinn ausweisen und Erträge fast auf Rekordniveau verzeichnen.

Von Harald Freiberger und Helmut Martin-Jung, München

Die Deutsche Bank muss für Rechtsfälle weitere 1,5 Milliarden Euro verbuchen. In einer Adhoc-Mitteilung des Geldinstituts vom Mittwochabend heißt es, man erwarte, für das erste Quartal 2015 einen weiteren Aufwand für Rechtsstreitigkeiten von rund 1,5 Milliarden Euro zu verbuchen. Damit dürften sich die Belastungen aus den juristischen Streitigkeiten nun auf annähernd fünf Milliarden Euro summieren. Um welche Auseinandersetzungen es geht, blieb zunächst offen. Die Deutsche Bank sprach nur von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Für drohende juristische Niederlagen hatte die Bank bislang 3,2 Milliarden Euro auf die Seite gelegt. Die bisherigen Rückstellungen galten vor allem den erwarteten Strafen im Libor-Skandal. Die Ermittlungen der Aufsichtsbehörden wegen Manipulationen des Zinssatzes Libor gegen mehrere Großbanken dauern bereits seit fünf Jahren an. Dabei wurden E-Mails und Telefonate in den betroffenen Abteilungen ausgewertet.

Es ging darum, sich selbst zu bereichern

Zwei Motive waren es vor allem, die die Banker antrieben, Zinssätze zu manipulieren. Zum einen versuchten sie auf dem Höhepunkt der Finanzkrise um 2008 die eigene Situation schöner darzustellen als sie tatsächlich war. Sie gaben einen niedrigeren Zinssatz an, als sie in Wirklichkeit zu zahlen hatten; andere Institute trauten ihnen nicht mehr und verlangten entsprechend höhere Zinsen.

Rolle der Deutschen Bank im Libor-Skandal
:Finanzaufsicht entlastet Co-Vorstand Jain

Es gebe keine Beweise, dass Vorstände an Zinsmanipulationen beteiligt waren: Die Finanzaufsicht Bafin hat den Co-Chef der Deutschen Bank, Anshu Jain, von einer Verstrickung im Libor-Skandal entlastet - das berichtet das "Handelsblatt".

Bei der Deutschen Bank soll dieses Motiv aber nicht das Wichtigste gewesen sein. Stattdessen ging es darum, sich selbst zu bereichern. Da die Bank wusste, wie der Zinssatz sich entwickeln würde, konnte sie entsprechende Wetten abschließen und damit fette Gewinne einfahren. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass ein Händler der Schweizer Bank UBS den Libor lediglich um 0,01 Prozentpunkte manipulieren musste, um für die Bank einen Spekulationsgewinn von 459 000 Dollar zu erzielen und seinen eigenen Bonus zu erhöhen. In den E-Mails, die im Zuge der Ermittlungen bekannt wurden, äußern sich die an den Manipulationen beteiligten Banker voller Spott über die Kunden. Diese ahnten nicht, dass sie Opfer von Manipulationen wurden. Einer der Händler soll sich selbst "Lord Libor" genannt und Kunden als "Schafe" bezeichnet haben.

In den Zinsskandal sind Banken rund um den Globus verstrickt. Nach Erkenntnissen von Regulierern hatten sich einzelne Händler bei Referenzzinsen wie Libor und Euribor abgesprochen, um Handelsgewinne einzustreichen. An solchen Zinssätzen hängen weltweit Geschäfte in einem Volumen von vielen hundert Billionen Dollar. Etliche Institute haben in den vergangenen Jahren Vergleiche mit verschiedenen Instanzen geschlossen.

Von der EU-Kommission war die Deutsche Bank bereits Ende 2013 zu einer Strafe von 725 Millionen Euro verdonnert worden. Die Höhe der Strafe für die Deutsche Bank im Libor-Skandal soll an diesem Donnerstag verkündet werden. Die Kosten für die neuerlichen Rücklagen seien größtenteils steuerlich nicht abzugsfähig, teilte das Geldhaus am Mittwochabend mit. Trotzdem werde die Deutsche Bank im ersten Quartal einen Gewinn ausweisen und Erträge fast auf Rekordniveau verzeichnen.

© SZ vom 23.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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