Begriff Völkermord:Entscheidend ist, was im Kopf der Täter passiert

Was ist ein Völkermord? Entscheidend ist nicht die Zahl der Opfer, sondern die Absicht der Täter. Doch die ist schwer zu beweisen - nicht nur bei den Massakern an Armeniern während des Ersten Weltkriegs.

Von Ronen Steinke

Die Philosophin Hannah Arendt hat mit dem Massenmörder Adolf Eichmann nie ein einziges Wort gewechselt. In Gedanken aber hatte sie sich Sätze dafür zurechtgelegt. Die Philosophin wollte Eichmann erklären, was genau an den Verbrechen der Nazis so einzigartig war, dass diese niemanden auf der Welt unerschüttert lassen konnten.

Sie erklärte dem NS-Verbrecher in einer fiktiven Ansprache, die zwar nie gehalten, aber auf den letzten Seiten von Arendts Buch "Eichmann in Jerusalem" abgedruckt wurde: Seine Untat sei eine gewesen, "in der sich der Wille kundtat, die Erde nicht mit dem jüdischen Volk und einer Reihe anderer Volksgruppen zu teilen, als ob Sie und Ihre Vorgesetzten das Recht gehabt hätten, zu entscheiden, wer die Erde bewohnen soll und wer nicht."

Auch die Tötung Hunderter Menschen kann ein Genozid sein

Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Schon gar nicht mit der technischen Sprache der Juristen. Der Wille, die Erde nicht mit einem Volk zu teilen - genau auf dieses Motiv kommt es an, wenn von Völkermord gesprochen wird. Genau das ist der entscheidende Punkt, um den sich jede Genozid-Diskussion dreht. Hatten die Täter wirklich einen derart radikalen Plan im Sinn? Auf Opferzahlen kommt es weniger an; auch die Tötung weniger Hundert oder Tausend Menschen kann schon als Völkermord gelten, während andererseits die Tötung von Millionen - wie etwa bei Maos "Großem Sprung nach vorn" - oft kein völkermörderisches, sondern ein anderes Motiv verfolgt.

Eingeführt hat den Begriff ein Jurist, Raphael Lemkin. Der polnische Jude, vor den Nazis in die USA geflohen, prägte den Ausdruck "Genozid" 1944 mit einem Buch über das NS-System. Lemkin plädierte dafür, dies als eigenständiges Verbrechen unter Strafe zu stellen, das über andere Massentötungen noch hinausgeht.

Eingriff in die Vielfalt des Menschengeschlechts

Die Geschichte der Menschheit kennt unzählige Massaker. Nur dann, wenn die Täter den Vorsatz verfolgten, eine Ethnie ganz auszulöschen, das heißt: in die Vielfalt des Menschengeschlechts einzugreifen, hebt das ihre Tat noch einmal aus der ohnehin grausamen Masse heraus. Erst dies ist der ultimative Tabubruch, der mit dem Wort "Völkermord" angeprangert wird. Dieser Begriff wird heute in der Genozid-Konvention der Vereinten Nationen (UN) verwendet, im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag und in den Strafgesetzbüchern zahlreicher Länder, darunter auch Deutschlands.

Die Genozid-Konvention der UN, 1948 beschlossen und 1951 in Kraft getreten, umreißt einen Straftatbestand, der denkbar ungewöhnlich formuliert ist. Ein Völkermord kann demnach ganz unterschiedlich aussehen. Es muss nicht einmal jemand sterben dabei, es geht genauso auch um Fälle, in denen die Opfer "seelische Schäden" erleiden, in denen sie daran gehindert werden, Kinder zu bekommen, oder in denen ihnen Kinder weggenommen werden, um in einer anderen Gruppe aufgezogen zu werden. Entscheidend ist nur, dass bei all diesen möglichen Taten die Absicht verfolgt wird, "eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe" auszulöschen.

Es kommt auf das an, was im Kopf der Täter passiert - das machte es Juristen schon immer schwer, das Verbrechen des Völkermords sauber nachzuweisen. Und das bringt es mit sich, dass die Debatte, ob ein bestimmtes Verbrechen ein Völkermord war oder nicht, manchmal viele Jahrzehnte lang schwelen kann. Der Massenmord an den ruandischen Tutsi im Jahr 1994 war zweifelsfrei ein Genozid, denn er hatte zum Ziel, diese Gruppe ganz zu vernichten; die systematische Vernichtung der Juden Europas im Zweiten Weltkrieg ebenso.

Was nicht einmal der Teufel kann

Historical photographs of mass killings of Armenians in Ottoman Empire are displayed at the Tsitsernakaberd Armenian Genocide Memorial Museum in Yerevan,

Historische Fotos in einem Ausstellungsraum in Zizernakaberd, der nationalen Gedenkstätte des Völkermords in der armenischen Hauptstadt Jerewan

(Foto: REUTERS)

Aber wie ist es mit den Massenmorden an Armeniern im Ersten Weltkrieg? Was war damals das wahre Motiv der Osmanen, die dieses Verbrechen verübten? Nicht einmal der Teufel kann in den Kopf eines Menschen hineinsehen - diese Einsicht wird dem berühmten englischen Lordrichter Alfred Denning zugeschrieben. Und an diesem Problem sind immer wieder wichtige juristische Prozesse gescheitert.

Beispiel Bosnien: Ja, serbische Truppen vertrieben im Jahr 1992 Zehntausende Menschen aus ihrer Heimat, oft mit fürchterlicher Gewalt, wie die Richter des Jugoslawien-Tribunals der Vereinten Nationen in Den Haag im Jahr 2012 feststellten. Aber war es ihre Absicht, die bosnischen Muslime ganz auszulöschen? Selbst die Ankläger waren darüber zerstritten, ob man diesen schweren Vorwurf erheben sollte, hatte doch die politische Führung der Serben 1992 ihre Worte vorsichtig gewählt und keineswegs so plumpe Vernichtungsaufrufe veröffentlicht wie kurze Zeit später die Genozid-Milizen in Ruanda.

Nein, ein solcher Vorsatz sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, befanden die Richter deshalb und sprachen den Angeklagten Radovan Karadzic vom Genozid-Vorwurf frei. Nur für ein einziges Massaker im Bosnienkrieg, die Ermordung von mehr als 7000 bosnisch-muslimischen Männern in Srebrenica im Juli 1995, haben internationale Richter bislang den Völkermord-Vorwurf bestätigt. Das zeigt, wie schwierig es ist.

Genozid ist auch ein politischer Kampfbegriff

Soweit die juristische Seite. Genauso wie viele andere Begriffe aus dem Recht - Diebstahl, Raub, Vergewaltigung - wird das Wort freilich auch in anderen Kontexten verwendet, von Historikern oder Journalisten, die teils eine andere Definition von "Genozid" bevorzugen, ihn teils als politischen Kampfbegriff einsetzen.

Adolf Eichmann übrigens wurde 1961 des Völkermordes schuldig gesprochen, beziehungsweise der "Verbrechen gegen das jüdische Volk". Unter diesem Namen hatte der Staat Israel die Genozid-Definition der UN von 1948 in sein nationales Recht eingefügt.

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