Immobilien:Das Geheimnis des Energieausweises

Vorsicht vor manipulierten Thermografieaufnahmen

Wie gut ein Haus gedämmt ist, steht im Energieausweis. Wenn es einen gibt.

(Foto: dpa)

Für Vermieter und Verkäufer sind Angaben zum Wärmeverbrauch ihrer Immobilie Pflicht. Viele schweigen trotzdem.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Deutschlands Wohnhäuser sind stille Verschwender. Rund 40 Prozent aller verbrauchten Energie schlucken hierzulande Heizungen, nicht wenig davon geht durch Fenster und Fassaden flöten. Wie viel genau, lässt sich kaum nachvollziehen; allenfalls lässt sich der Energieverbrauch von Häusern ermitteln - nachzulesen im sogenannten "Energieausweis". Auf einer Skala von grün (gut) bis dunkelrot (schlecht) können Mieter und Käufer hier erfahren, mit welchen Heizkosten sie zu rechnen haben. Wenn sie denn so einen Energieausweis zu Gesicht bekommen.

Deutsche Umwelthilfe und Mieterbund haben das stichprobenartig untersucht, das Ergebnis ist ernüchternd. Danach enthielt etwa unter 1932 privaten Immobilienanzeigen nur jede siebte die vorgeschriebenen Angaben zum Energieverbrauch. Bei gewerblichen Anbietern, etwa Maklern, hatten immerhin zwei von drei Anzeigen die Angaben. Nicht viel besser sieht es danach bei Wohnungsbesichtigungen aus. Mietervereine in Berlin, München, Hannover und Stuttgart testeten, wie oft Makler oder Vermieter unaufgefordert einen Energieausweis vorlegen, wie vom Gesetz verlangt. Ergebnis: Jeder vierte zückte den Ausweis ungefragt. Jeder zweite wollte auch auf Nachfrage keinen vorlegen. "Der Energieausweis bleibt ein Papiertiger", sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Mieterbundes. "Die Pflicht wird nicht ernst genommen."

Umwelthilfe und Opposition fordern nun mehr Kontrolle. "Auf Landesebene müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass Interessierte die Informationen auch wirklich erhalten", sagt Grünen-Energiepolitikerin Julia Verlinden, "und zwar nicht erst auf hartnäckige Nachfrage". Doch eine Umfrage der Umwelthilfe ergab, dass die Länder sich oft nicht zuständig fühlen. Auch im Bundesumweltministerium gibt es Kritik am schleppenden Vollzug durch die Länder. Man sehe noch "Verbesserungspotenziale", heißt es dort.

Doch die Regeln werden strenger. Vom 1. Mai an droht eine Ordnungsstrafe, wenn Vermieter oder Verkäufer in der Immobilienanzeige auf die vorgeschriebenen Energie-Angaben verzichten. Einzige Ausnahme: Sie haben noch gar keinen Energieausweis. Dann müssen sie ihn spätestens zum Besichtigungstermin vorlegen. Dort übrigens drohen auch jetzt schon Bußgelder, wenn Miet- oder Kaufinteressenten keinen Energieausweis vorgelegt bekommen. Vorausgesetzt freilich, jemand ahndet das Versäumnis.

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