Blutspende:Zulässige Diskriminierung

Es ist richtig, dass Homosexuelle kein Anrecht bekommen, Blut zu spenden.

Von Werner Bartens

Auf den ersten Blick klingt es nach voreiliger Diskriminierung, wenn es rechtens sein soll, dass Schwule kein Blut spenden dürfen. Auf den zweiten Blick entpuppt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als medizinisch sinnvolles Urteil.

Homosexuelle haben nun mal ein höheres Risiko als Menschen mit heterosexuellen Neigungen, das HI-Virus zu übertragen. In allen Ländern rund um den Globus findet sich der höchste Anteil an Neuinfektionen unter "Männern, die Sex mit Männern haben", wie es in der medizinischen Fachwelt heißt. Das gilt für Afrika wie auch für Deutschland und andere Länder Europas, in denen die Ansteckung mit HIV wie auch die Aids-Erkrankungen erfreulicherweise auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil bleiben.

Wenn der EuGH erklärt, dass die Ausschlusskriterien dennoch genau geprüft werden sollen, ist das eher ein politisches Zugeständnis als medizinisch sinnvoll: Durch Befragungen lässt sich das wahre Ansteckungsrisiko nur ungenau ermitteln und viele Tests auf eine mögliche Infektion ergeben nur mit zeitlicher Verzögerung das richtige Ergebnis. Es kann sechs bis zwölf Wochen dauern, bis sich nach einer Infektion im Blut die Hinweise auf HIV finden, die dann zur Diagnose führen. Ansteckend ist der Betroffene aber auch vorher schon. Die Bereitschaft zur Blutspende ist ehrenwert, aber wahrlich kein unverzichtbares Menschenrecht.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: